Das ist ja was, YT hilft, Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren.

Generell sollte das wohl eher ein Tipp an dich sein. Dein Werk war zuerst da, das des anderen danach, wenn also eines der beiden ein Plagiat ist, dann eher das andere. Mögliche Ausnahme: Der andere hat das Werk schon vor dir geschaffen, es aber erst jetzt bei YT hochgeladen. Das müsste dann aber auch nachgewiesen werden können, z.B. durch notarielle Hinterlegung, ein Festplattendatum wird nicht ausreichen.

Es kann aber auch sein, dass keines der beiden Werke ein Plagiat ist, sondern es sich um Doppelschöpfungen handelt. Zwei oder mehr Urheber kommen unabhängig voneinander auf dieselbe Idee. Passiert gar nicht so selten, ist aber ebenfalls schwer nachzuweisen.

Du kannst jetzt entweder Einspruch gegen den anderen erheben oder es auf sich beruhen lassen. Dein Risiko ist nicht groß, schwieriger wäre es, wenn du ohne eigenen Urhebernachweis auf der anderen Seite säßest.

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Sowohl Copyright als auch Urheberrecht entstehen ohne Registrierung einfach durch den Akt der Schöpfung. Deshalb gibt es kein Register in dem du nachschauen kannst. Geschützt werden zahlreiche Werkarten, hier findest du eine Liste, die du mal durchklicken kannst: http://www.priormart.com/de/copyright

Wichtig ist, dass es sich um eine persönlich-geistige Schöpfung handelt, also nicht kopiert sondern von dir selbst erdacht ist. Wenn sich zwei darüber streiten, ist rückwirkend meist nicht mehr nachvollziehbar, wer ein Werk zuerst erfunden hat. Deshalb ist es ratsam, den Schöpfungszeitpunkt eines Urheberwerks durch ein gerichtsfestes Dokument zu sichern, empfohlen wir die notarielle Hinterlegung. So kann man sich später besser gegen Plagiatsvorwürfe verteidigen und auch die eigenen Rechte besser durchsetzen.

Wenn du dir ein Bild von Google oder ein Film von Youtube lädst, kannst IMMER davon ausgehen, dass jemand das Urheberrecht/Copyright daran hält und solltest das nicht ohne Einwilligung des Urhebers verwenden.

Design ist übrigens nur selten durch Urheberrecht oder Copyright geschützt, mehr dazu findest du auf og. Seite.

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Niemand MUSS seine Gedanken schützen und reine Ideen sind sowieso nicht schutzfähig. Für kreative Werke wie Musik, Texte, Bilder usw. gilt das Urheberrecht und das sieht in Deutschland und auch sonst in der Welt keine zwingende Registrierung vor. Sobald du ein Werk erschaffen hast, gilt also das Urheberrecht, fertig.

Damit du dein Urheberrecht aber auch durchsetzen kannst, musst du manchmal nachweisen, auch der Urheber zu sein. Dazu bedient man sich des frühesten Nachweises der Existenz eines bestimmten Werkes - das Original muss immer vor der Kopie existiert haben. Praktisch kann so ein Nachweis schwierig werden, digitale Datumsangaben sind flüchtig und leicht zu manipulieren.

Deshalb geht man bei Werken, die einem wichtig sind, zu einem Notar und läßt diese hinterlegen. Und weil das ziemlich bürokratisch sein kann, empfehlen ich dir unseren Service http://www.priormart.com/de mit dem du einfach dein Werk hochlädst und die notarielle Urkunde per Post erhälst.

Urkunden deutscher Notariate sind auch im Ausland anerkannt, es sind amtliche Dokumente. Bei dem Anbieter oben erhälst du vermutlich keine notarielle Urkunde, es handelt sich bestenfalls um eine reine Zeugenaussage. Dafür muss man kein Geld ausgeben, für eine Zeugenaussage kann auch der Nachbar unterschreiben. Wenn du höhere Sicherheit möchtest, solltest du den Notar wählen. der kostet zwar etwas mehr aber z.B. deutlich weniger als ein Patent.

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Da unser Link hier schon aufgetaucht ist... Ideen kann man nicht schützen. Du kannst kreative Werke wie z.B. Songs, Texte, Architektur, etc. per Urheberrecht schützen, die notarielle Hinterlegung ist da sehr hilfreich. Du kannst Patente und Marken beim Patentamt schützen. Du kannst vertrauliche Geschäftsunterlagen schützen, solange sie vertraulich sind. Und vieles mehr. Hängt ganz davon ab, was genau deine Idee ist. Am besten du läßt dich mal beraten, bei PriorMart (http://www.priormart.com/de/copyright) gibt's auch einen Kundenchat.

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Ja, du darfst es hinschreiben. Es hat keine rechtlichen Auswirkungen ob du das Copyright-Zeichen unter ein selbst geschaffenes Urheberwerk schreibst, weder negative noch positive. Praktisch zeigst du damit jedoch an, dass du Schutzrechte in Anspruch nehmen willst und sorgst so für eine gewisse Abschreckung bei potentiellen Plagiatoren.

Ob dein Werk tatsächlich urheberrechtlich geschützt ist, hängt von der Schöpfungstiefe ab, welche im Ernstfall durch ein Gericht bewertet wird. Du kannst auch vorab eine Werksprüfung bei einem Anwalt beauftragen, dies verursacht jedoch Kosten.

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Das Urheberrecht schützt dein Bild automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem du es geschaffen hast. Voraussetzung: die Schöpfungshöhe muss ausreichen.

Das Problem: Da das Gesetz keine Registrierung vorschreibt, gibt es auch kein offizielles Register, in dem festgelegt ist, wer der Urheber welches Werkes ist. Der Nachweis einer Urheberschaft ist aber schwer zu führen, da der Schöpfungsprozess ja in deinem Kopf stattfindet. Man behilft sich deshalb mit einem Nachweis des frühesten Besitzes eines Werkes.

Die Logik dahinter: Das Original muss vor der Kopie existiert haben, wer also den frühesten Nachweis liefern kann, ist höchstwahrscheinlich auch der Urheber. Wobei natürlich wichtig ist, dass es sich um einen nicht manipulierbaren Nachweis handelt. Das Systemdatum auf deinem Rechner, die Zeugenaussage deiner Oma oder ein Brief an dich selbst sind ziemlich leicht manipulierbar und entsprechend lasch ist deren Stärke vor Gericht.

Empfohlen wird deshalb die Hinterlegung bei einem Notar. Der nimmt den Nachweis in seine Urkundenrolle auf und da sind nachträgliche Manipulationen ausgeschlossen. Und damit die notarielle Hinterlegung nicht langwierig und bürokratisch ist, betreiben wir einen Onlineservice, bei dem du dein Werk online hochlädst und wir für dich zum Notar gehen.

Schau mal rein: http://www.priormart.com/de

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Copyright gibt es in den USA, in Deutschland heißt es Urheberrecht. Es gibt diverse Unterschiede aber gemein ist beiden, dass

a) der Schutz automatisch entsteht, es also keiner Registrierung bedarf und

b) eine Registrierung trotzdem nicht schlecht ist. In den USA gibt es eigens dafür das CopyrightOffice (staatlich), in Deutschland gibt es so eine staatliche Registrierungsstelle nicht, weshalb man statt dessen sein Werk bei einem Notar hinterlegt.

Übrigens, auch wenn es in Deutschland kein Copyright gibt, entfaltet es trotzdem Schutz. Sobald ein Werk in einem Land geschützt ist, ist es auch in anderen Ländern nach dem dort geltenden Recht geschützt. Genau erklärt wird es hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzlandprinzip

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Was ist denn Creatinpulver?

Er muss dir den Schaden ersetzen aber die außergerichtliche Klärung ist zu empfehlen. Gab es denn Zeugen?

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Du bist grundsätzlich Urheber im rechtlichen Sinne und kannst damit einen "Textklauer" verklagen. Allerdings musst du im Streitfall beweisen können, dass du auch der "echte" Urheber bist, denn der Plagiator wird ja dasselbe behaupten.

In der Regel betrachtet man das Datum des frühesten Besitzes. Die meisten Beweise, die in solchen Fällen vorgebracht werden, sind jedoch manipulierbar und damit nichts wert (Bsp.: Brief an sich selbst, Datensicherungen, eigener Webspace). Gerichtsfest wäre z.B. die Hinterlegung des Werkes bei einem Notar.

www.PriorMart.com bietet einen Onlineservice, mit dem so eine notarielle Hinterlegung sehr einfach, sehr schnell und sicher via Internet beauftragt werden kann. Unsere Kunden hinterlegen Ihre Werke, bevor Sie sie veröffentlichen und markieren diese mit dem PriorMart-Siegel oder mit dem Satz "notariell hinterlegt durch PriorMart.com". Die Erfahrung zeigt, dass dadurch

a) weit weniger "geklaut" wird, statt dessen gehen Anfragen von Leuten ein, die den Text sonst einfach übernommen hätten und

b) im Falle eines Textklaus der Fall außergerichtlich und teilweise sogar ohne Anwalt geregelt werden kann, weil ein notarielles Dokument die Beweislage eben sehr zu deinem Vorteil verändert.

Ein Werk online zu stellen, ist riskant aber nicht dumm. Wenn man das Risiko kennt und sich bestmöglich absichert, kann man es eingehen, denn es bieten sich daraus ja auch Chancen.

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Da würde ich aber erstmal in die Nutzungsbedingungen schauen. Die hast du vermutlich akzeptiert und darin kann so einiges geregelt sein, das über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht.

Ansonsten können Webdesign und auch Quelltexte, z.B. nach Suchmschinenoptimierung, durchaus urheberrechtlich geschützt sein. Zu wieviel Prozent läßt sich kaum sagen, weil dies am Ende durch den jeweiligen Richter entschieden wird und da kann der eine es so sehen und der andere anders.

Es gibt aber verhältnismäßig wenige derartige Prozesse, wohl auch wegen des Risikos. Wenn du das Prozessrisiko ebenfalls vermeiden möchtest, solltest du die Finger davon lassen, sonst bist du nachher der Auserwählte, der neben dem Design auch Anwälte und Gericht bezahlen kann.

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Das Urheberrecht schützt Textwerke und ein einzelnes Wort hat es sehr schwer, als Textwerk durchzugehen. Das es unmöglich ist, glaube ich jedoch nicht und bei einem ganzen Zauberspruch kann das Urheberrecht durchaus greifen.

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Aber natürlich kann PHP-Code geschützt werden. PHP-Code ist eben kein Quell-Code, sondern ein Computerprogramm. Und das ist, wie man sowohl im UrhG als auch in dem o.g. Urteil nachlesen kann, urheberrechtlich geschützt.

Worum es in dem Urteil ging, ist der Quellcode, also Html. Und der ist hier nur deshalb nicht geschützt, weil keine eigene schöpferische Leistung dahinter steht, sondern lediglich die gestalterischen Vorgaben des Kunden handwerklich umgesetzt wurden. Der Kunde hat gesagt, wie es aussehen soll. Hätte sich das die Agentur selbst überlegt, wäre sogar hier Urheberschutz in Frage gekommen.

Also, ein spezieller Einzelfall wurde hier verhandelt, selbst geschriebene und selbst erdachte PHP-Codes sind im Regelfall urheberrechtlich geschützt, so will es das Gesetz.

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Bilder schützen: http://www.priormart.com/de/copyright/bild-schuetzen

Design schützen: DesignProtection.com (leider ist nur ein Link erlaubt)

Das sind die kostengünstigen bzw. kostenlosen Schutzvarianten. Wenn du mehr investieren willst, kannst du ein eingetragenes Geschmacksmuster für einzelne Designs anmelden oder auch eine Marke beantragen.

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Copyright ist das Recht, ausgearbeitete Ideen der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu kopieren und zu nutzen und das Recht, anderen dieses zu verbieten.

Ansonsten findest du allen unter http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

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70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Urheberrecht (Copyright), dann werden die Werke gemeinfrei. Bei einem Bild von 1657 wird das sicherlich zutreffen. Es spricht also nichts dagegen, das Bild abzuzeichnen.

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