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Zählung der Blutplättchen (Thrombozytenzählung)
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Prothrombinzeit (PTZ)
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Aktivierte Partielle Thromboplastinzeit (aPTT)
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Fibrinogen
Um im Labor diese Untersuchung durchführen zu können, darf das vom Patienten abgenommene Blut im Blutröhrchen nicht gerinnen. Dies erreicht man durch die irreversible Deaktivierung des freien Kalziums im Blut. Dieses ist nämlich für den Ablauf der Blutgerinnung unbedingt erforderlich. Im Blutabnahmeröhrchen befindet sich deshalb eine dafür geeignete chemische Substanz. Das so vorbereitete Blut wird im Labor in der Zentrifuge in Zellen und überstehendes Plasma getrennt. Aus dem Plasma werden die Prothrombinzeit (PTZ), die aktivierte Partielle Thromboplastinzeit (aPTT) und das Fibrinogen bestimmt.