Wenn vom AG ein Ausdruck für die monatliche Anwesenheit ausgedruckt wird für den AN, wie weit ist diese als verbindlich zu werten?
Bedingt durch die Schichtdienste gibt es dort feste Zeiten. Das ein / Ausstempeln erfolgt jedoch zeitiger bzw. es geht länger. Sind diese Zeiten trotzdem anzurechnen, wenn diese so auf dem Ausdruck vermerkt sind, obwohl die reine Schichtzeit eingehalten wurde, oder darf der AG die Zeit runter brechen obwohl man eher eingestempelt hat?
BSP: Einstempeln 8:30 Ausstemplen 17:01 Reine Schicht 9-17 und auf dem Ausdruck steht 8:30 - 17:01 = 8:01