Teilen Sie Hapimag mit, dass Sie die Forderung nicht anerkennen, schließlich haben Sie im Januar die letzten Punkte verkauft (so hab ich es jeden falls verstanden). Ab diesem Zeitpunkt erbringt H. schließlich keine Gegenleistungen mehr.

Mir ist ein Fall aus dem Jahre 2008 zur Kenntnis gelangt, wonach der Rechtsanwalt Sabri D. Kamiloglu im Auftrag eines Aktionärs eine mögliche Schwachstelle in den gegenständlichen Vertragsstatuten von Hapimag fand. Er forderte Hapimag zum sofortigen Rückkauf aller Aktien auf und wies u.a. auf die möglicherweise unwirksame Regelung hin. Hapimag verglich sich prompt und nahm umgehend alle Aktien des Mandanten zurück. Es stellt sich hier zunächst die Frage, ob der hier angedeutete Einzelfall allgemeinverbindlich ist. Ein geschlossener Vergleich bedeutet nicht, dass damit der Beweis angetreten wurde, dass Hapimag nur über eine rechtlich unsichere Position verfügte und deshalb zu Vergleichen neigt. Vieles spricht dafür, denn auch andere Aktionäre sollen angeblich gegen Hapimag vor deutschen Gerichten geklagt haben - und sich verglichen.

Wer das Unternehmen und seine Vorgehensweise kennt, wird auch
davon ausgehen, dass dieses bei einer halbwegs gesicherten
rechtlichen Vortragsmöglichkeit keine Vergleiche schließen würde.

Hapimag fürchtet aber offensichtlich nichts mehr als ein rechtskräftiges Urteil und versucht diese Prozesse immer mit einem Vergleich und häufig mit einer damit verbundenen Schweigepflichtsvereinbarung zu beenden, was bis jetzt wohl auch immer ausnahmslos gelang. Das Unternehmen will offensichtlich mit allen Mitteln verhindern, dass ein Prozess gegen Hapimag vor einem Schweizer Gericht durchgeführt wird, denn die deutschen Gerichte werden sich vermutlich im Laufe eines hier gegen Hapimag anhängigen Prozesses für nicht zuständig erklären - bei einem Vergleich kommt es nicht zu dieser Entscheidung.

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Da hat Hapimag Sie aber gewaltig "übers Ohr gehauen"!

Ich habe meine Aktien 2014 im Rahmen des "Options-" Programms zurückgegeben und bekomme seitdem für jede Aktie fünf Jahre lang 60 HS-Punkte gutgeschrieben, einmalig 200 CHF als Nennwert ausbezahlt sowie Freistellung von den Jahresgebühren. HS-Punkte werden bei "ebay" für rd. 3,00 EUR gehandelt - mehr geht kaum noch. Nur Ewig-Gestrige zahlen mehr.

Was Hapimag mit Ihnen gemacht hat, ist in meinen Augen schlichtweg sittenwidrig! Die offene Jahresgebühr würde ich nicht bezahlen und eingehende Mahnungen in den Papierkorb werfen. Einen Prozess wird H. mit ziemlicher Sicherheit nicht anstrengen, da das Unternehmen dann "die Hosen runterlassen" müßte - und das paßt nicht in deren m. E. "dubioses Geschäftsgebahren".

Meine Meinung: Die Hapimag-Idee ist am Ende!

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Was mich stutzig macht, ist, dass Sie mit zwei Aktien 1.620 Punkte gehortet haben. Üblicherweise verfallen im 6. Jahr die Punkte, somit dürften max. 720 Punkte auf Ihrem Konto sein - es sei denn, Sie haben noch einen Wohnplan oder ein sonstiges altes "Relikt".

Um das Thema Hapimag zu beenden, bleibt eigentlich nur, die Punkte über ebay  o.ä. zu verkaufen. Kurzläufer bringen etwa 2 EUR, sonst ist mit rd. 3 EUR zu rechnen. Wenn Hapimag noch darauf eingeht, bleibt dann eigentlich nur noch, die Aktien gegen das Produkt "Select High Five" einzutauschen, das bringt 60 Punkte je Aktie/Jahr und als Barzahlung den Nennwert i.H.v. 200 CHF/Aktie. Allerdings ist seit kurzem auf der Homepage von H. nichts mehr über Rücknahmen zu finden. Ganz Hartgesottene machen einfach gar nichts und zahlen auch keine Jahresgebühren mehr. Nach der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung wäre schweizer Recht anzuwenden - und davor hat H. nach mir bekannten Informationen offenbar "Schiss".

Oder wohnen Sie die Punkte ganz einfach ab oder verschenken Sie einen Urlaub an Bekannte/Verwandte - aber immer mit dem Hinweis, dass saftige Nebenkosten vor Ort zu zahlen sind!

Im Übrigen bleibt nur festzustellen: ein Engagement in Hapimag ist ein Verlustgeschäft (bei mir waren es rd. 65% bis zum Ausstieg). Die Hapimag-Idee ist am Ende! Der Ausverkauf der Anlagen hat m.E. bereits eingesetzt (z.B. Chateau de Chabenet - können Sie aktuell für 7.000.000 EUR kaufen).



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Wenn Du seit 5 Jahren keine Beiträge gezahlt hast, so hast Du rd. 1.500 EUR gespart - ein Betrag, den HAPIMAG wahrscheinlich nicht für einen Rückkauf gezahlt hätte.

Meine Frage: Was hast Du mit den vorher zugeteilten Punkten gemacht? Solltest Du noch Punkte auf Deinem Konto haben, versuche, diese zu verkaufen (schmälert den Verlust).

Würdest Du das aktuelle Umtauschprogramm "Change A" i.V.m. "Select High Five" in Anspruch nehmen, wird man wahrscheinlich die HAPIMAG-Forderungen gegenrechnen. Das einzige, was Dir dann zusteht, ist der Nennwert der Aktie (200 CHF).

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Sobald die Jahresbeiträge nicht mehr gezahlt werden, wird HAPIMAG die Punktezuteilung einstellen (bei Aktien) und eine Mahnung zustellen.

Sollten Sie auf eine erste Mahnung nicht reagiert haben, wird man Ihnen mit der 2. Mahnung wahrscheinlich die Einschaltung eines Inkassobüros angedrohen. Die Post eines Inkassobüros unterbricht eine möglicherweise bereits eingetretene Verjährung nicht. Sie sollten die Forderung nicht anerkennen, denn schließlich erbringt Hapimag durch gestoppte Punktezuteilung keine Gegenleistung mehr. Hier wäre ggf. Verrechnung angesagt. Es bleibt Hapimag eigentlich konsequenterweise die Beantragung eines internationalen Mahnbescheides gegen Sie. Gegen diesen erheben Sie Einspruch und verweisen gleichzeitig darauf, dass nach den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen Schweizer Recht anzuwenden ist. Das für Sie zuständige deutsche Gericht wird sich dann wohl für unzuständig erklären. Hapimag kann Sie dann vor dem Kantonalgericht in Zug verklagen - wie vereinbart - und dann ggf. Ihre Aktien pfänden lassen. Das Gericht wird sich dann auch mit dem Wert Ihrer Aktie auseinandersetzen müssen ... und damit hätte HAPIMAG wohl ein Problem ?!?

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Smartphones sind zollfrei, siehe hier im elektronischen Zolltarif:   http://auskunft.ezt-online.de/ezto/SeqEinreihungSucheAnzeige.do?back=true&anzActions=9#ziel

Somit fallen nur 19% EUSt auf den Zollwert an (der Kaufpreis zzgl Fracht).

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Gehe zu www.zoll.de, dort auf den Link EZT Online; den EZT öffnen > zur Einfuhr > Einreihung > Warennomenklatur. Hier gibts Du deine Codenummer ein. Bei deiner Nummer kommt der Hinweis  "die angegebene Codenummer existiert nicht".  Jetzt scrollst Du runter bis zur Position 6815 - dort auf das "+" und Du suchst nach Deiner Nummer. Da es diese aber nicht gibt, landest Du letztendlich bei 6815 9900 00 0. Das ist der sogenannte "Lumpensammler". Wenn Du auf "Maßnahmen" gehst, kannst Du die Zollsätze für alle Länder sehen. Z.B.: China = frei (übrigens die anderen Länder (-gruppen) auch).

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Wenn das Handy aus den Niederlanden geliefert wurde, hätte es bereits dort verzollt werden müssen, es sei denn, es stammt aus einem Zolllager. Lies Dir  die Rechnung nochmals genau durch.

Im Übrigen sind Handys tariflich zollfrei, es wird also nur die EUSt berechnet (19%), da der Freibetrag für die EUSt überschritten ist. Offenbar bist Du aber an einen Shop-Betreiber geraten, der versucht, die Zollbehörden zu überlisten. Dumm gelaufen!

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Wenn Du selbst regelmäßig als Importeur auftreten willst - auch als Vertretener über Speditionen - benötigst Du zunächst eine EORI-Nummer. Dann solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass bei Dir auch Zollprüfungen durchgeführt werden. Hierbei geht es i.d.R. um die richtige Einreihung in den Zolltarif sowie um die zutreffende Ermittlung der angemeldeten Zollwerte (Bekleidung findest Du in den Kapiteln 61 bis 63 des EZT - siehe: www.zoll.de). Die Prüfungsdienste der EU nehmen solche Internetshops z.Zt. verschärft unter die Lupe, da hier beschissen wird, dass sich die Balken biegen. Solche Prüfungen haben schon so manchen Shop-Inhaber wegen mangelnder Kenntnisse in den Ruin getrieben. Oft haben auch die chinesischen Versender durch falsche Produktinformationen dazu beigetragen. Grundlegende Kenntnisse des Zollwertrechts und des Zolltarifs sind also unverzichtbar.

Zu den Kosten: Der Zollsatz (und damit auch der zu zahlende Zollbetrag) hängt unmittelbar mit der Art und der stofflichen Beschaffenheit der Ware zusammen. Textilien aus CN unterliegen sehr oft einem Zollsatz von 12%. Bei der Zollwertermittlung ist die Lieferbedingung zu beachten. Bei einer Lieferung „fob CN“ im Werte von 4.000 EUR entstehen Beförderungs- und Versicherungskosten bei einem Gewicht von z.B. 100 kg ( z.B. mit FedEX) i.H.v. etwa 500 EUR (je nach Frachtrate). Somit Zollwert: 4.500 EUR, darauf 12% = 540 EUR; somit Wert für die EUSt: 5.040 EUR, davon 19% = 957,60 EUR.

Damit Summe der Abgaben: 1.497,60 EUR. Diese Berechnung stellt den ungünstigsten Fall dar, der aber oft die Regel ist.

Viel Spaß mit Deinem Shop.

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Wie kann man nur so naiv sein, zu glauben, dass es für 47 EUR einschl. Beförderungskosten ein Kostüm aus China gibt! Wenn der Freibetrag überschritten ist (s. Antwort von CarthorisCarter) fallen neben 19 % EUSt zusätzlich 12% Zoll an (Bekleidung aus CN) - bei der Berechnung der EUSt wird der Zollbetrag eingerechnet.

Übrigens: wenn Du die Ware zurücksendest, bekommst Du die gezahlten Abgaben nicht zurück, es sei denn, Du weist nach, dass die Waren nicht den Vertragsbestimmungen entsprochen hat - aber das dürfte schwierig werden und der zolltechnischen Aufwand lohnt sich garantiert nicht!  ...und wer glaubt, aus CN gibt es Geld zurück, glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Was lehrt uns das: Finger weg von billigem "Sch..." aus CN.


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Deine Annahme, der Zoll betrachtet das Produkt als Fälschung kann nicht zutreffen, da der Zoll die Sendung mit Sicherheit noch nicht geöffnet hat. Zur Strafe: üblicherweise werden Plagiate, wenn sie für den Privatbedarf eingeführt werden und eine geringe Menge nicht überschritten wird (z.B zwei T-Shirts von A.....)   nicht geahndet. Du wirst schon wissen, was Du bestellt hast. Wenn du ein schlechtes Gewissen hast, Einfuhrabfertigung ablehen und die Ware vernichten lassen.

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Das Teil kannst Du nur noch in Einzelteilen verkaufen (Lüfter, Deckel etc.). Notebooks bekommst Du heutzutage nachgeschmissen, da kauft niemand eines mit defekter Festplatte. Alternative: wegwerfen !

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Ich hatte bisher in den vergangenen 13 Jahren versucht, meine Aktien loszuwerden. Nach mehreren mehr oder weniger bösen Anfragen hat Hapimag mir den "Change A" angeboten. Bestandteil ist das Produkt "Hapimag Select High Five" Dieses Produkt wurde mir als Aussteigungswilligen folgendermaßen angeboten:

  • Erwerb eines "Select High Five" im Werte von 2.300 CHF je Aktie

  • Gutschrift je Aktie im Wert von 2.300 CHF

  • Gutschrift von 60 Punkten je Aktie für fünf Jahre

  • es werden keine Jahresgebühren mehr berechnet.

Als Aktionär verzichtet man dann zwar auf das Wohnrecht für seine Aktien, aber dafür hat man den "Select High Five". Eigentlich wollte ich auf den "Change P" hinaus, aber das wäre noch ungünstiger gewesen. Damit hat man die Aktie zwar gegen Naturalien eingetauscht, aber nach fünf Jahren hat man seine Ruhe. Bei ebay werden Hapimag-Punkte derzeit für rd. 3 EUR gehandelt. Danach ergibt sich am Ende ein Erlös von rd. 900 EUR (oder man wohnt die Punkte selbst ab).

Verlust für mich: ca. 66% ! Ich hab' das Angebot angenommen - wenn auch schweren Herzens - aber es kann eigentlich nur noch schlechter kommen.

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Lies die Beiträge zum Thema "Hapimag" hier bei "Gute Frage" - und Du weißt, warum Du die Finger davon lassen sollst.

Zu Deiner Info: Der durchschnittliche Verkaufspreis einer H-Aktie lag in 2013 bei 3.347 EUR (Quelle:WP- Bericht 2013). Ein Probe-Abo (Starter-Paket) gibt es für ca. 1.700 EUR; dafür gibt es 180 HS-Punkte - das reicht für gerade einmal 1-2 Wochen auf Gran Canaria oder Mallorca. Hinzu kommen erhebliche Nebenkosten (z.B. Malle ab 319 EUR/Woche oder GC ab 224 EUR/Woche) und Reisekosten.

...und solltest Du eine Aktie kaufen, kannst Du davon ausgehen, dass das eingesetzte Kapital nur schwerlich zurück zu bekommen ist. Auf Seite 43 des letzten Geschäftsberichtes heißt es nämlich: ".... für Aktien, welche ab September 2012 verkauft werden (Insider Lifetime) ist Hapimag nicht verpflichtet, Aktien zurückzukaufen, sondern entscheidet nach freiem Ermessen über die Rückkäufe."

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Unter "Gute Frage Hapimag" lassen sich jeden Menge Infos über das Problem Hapimag finden.

Ein Verkauf an Hapimag ist zur Zeit so gut wie unmöglich und viele Andere wollen solche Aktien nicht einmal geschenkt.

Ich versuche seit mehr als 10 Jahren meine Aktien an Hapimag zurück zu geben. Resonanz von Hapimag bisher: "..versuchen Sie doch die Aktien privat zu verkaufen oder zu verschenken...!"

Soviel zum Umgangston der Geschäftsleitung mit ihren Geldgebern!

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... ein Garant nicht nur für schöne sondern auch für teure Ferien !

Der neue Jahresbeitrag ist jetzt bekannt: 598,66 EUR/Aktie (724,80 CHF). Das entspricht einer Steigerung von rd. 4,8 % in EUR bzw. 6,4 % in CHF - also wie alle Jahre wieder: über der Inflationsrate.

Dass die "Euro"-Kunden diesmal besser davon kommen als die "CHF"-Kunden, liegt an dem leicht verbesserten Kurs des EUR.

Der erneut erhöhte Finanzbedarf, der über die Jahresbeiträge generiert wird, läßt nichts Gutes für den Jahreabschluss erahnen - oder?

Hoffen wir das Beste !

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Hallo Ralfonso,

wie ich Ihren übrigen Antworten bei „Gute Frage“ entnehmen darf, kennen Sie sich im Immobiliensektor gut aus. Deshalb verblüfft mich die Frage etwas.

Anhand der vielen Beiträge in diesem Blog zum Thema „HAPIMAG“ wird die Problematik deutlich, wenn man sich eine HAPIMAG-Aktie ans Bein bindet.

Fragen Sie doch einfach Ihre Freunde, ob diese nicht für Sie einen Aufenthalt bei HAPIMAG buchen würden. Die Reservierungsbestätigungen sind nämlich übertragbar.

Im Geschäftsjahr 2012 sind insgesamt 1.593.099 Punkte verfallen. Auch hier wird sich sicher ein Aktionär finden lassen, der für Sie bucht, denn solange Sie selbst keine Aktien besitzen, gibt es keine Punktübertragung.

Mit der Möglichkeit der Übertragung von Reservierungsbestätigungen kommen so auch Nicht-Aktionäre in den Genuss der HAPIMAG-Qualität - ohne Verpflichtungen eingehen zu müssen.

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Am 24. April findet in Baar die Generalversammlung statt.

Alle frustrierten Aktionäre sollten diese Gelegenheit nutzen, von ihrem Rederecht Gebrauch zu machen und dem Vorstand/Aufsichtsrat die Leviten lesen. Desweiteren sollten alle von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und den Traktanden nicht zustimmen.

Preguntamos

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Vor einem Erwerb von Hapimag-Aktien kann ich nur dringend warnen. Es liegen jetzt unbestätigte Informationen vor, dass zumindest Aktionäre, die beabsichtigen, ihre Akktien auf die Rückkaufliste setzen zu lassen bzw. in die Vermittlung anmelden wollen, derzeit keine Chancen haben, ihre Aktien irgendwann wieder los zu werden - höchstens gegen Punktegutschrift oder als Alternative eine Übertragung auf andere Personen mit ggf. entsprechenden Gebühren.

Man kann wohl davon ausgehen, dass das eingesetze Kapital "futsch" ist!

preguntamos

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