Danke

Hab die Antwort:

hren Versicherungsantrag können Sie binnen 14 Tagen nach der Unterschrift widerrufen.

Aber Achtung: Sobald Sie die erste Prämie gezahlt haben, ist das Widerrufsrecht unter Umständen erloschen.

Deshalb versuchen viele Versicherungsvermittler, den
ersten Beitrag gleich in Bar oder per Verrechnungsscheck mitzunehmen.
Wer sich darauf einlässt, verwirkt sein Widerrufsrecht.

Eventuell aber besteht sogar ein erweitertes Recht auf Widerruf:

Sollten Sie im Antrag nämlich nicht auf Ihr
Widerrufsrecht hingewiesen werden oder die Kenntnisnahme über das
Widerrufsrecht nicht per Unterschrift bestätigt haben, so ist der
Widerruf sogar noch 30 Tage nach der ersten Prämienzahlung möglich. In
dem Fall kommt kein Vertrag zustande und Sie erhalten Ihre eventuell
schon gezahlte Prämie zurück.

Grundsätzlich aber entfällt das Widerrufsrecht ...

wenn das Recht auf einen Widerspruch besteht (

siehe unten

)

bei Versicherungsdauern von nur einem Jahr (siehe unter Widerspruch) wenn ein sofortiger Versicherungsschutz gewünscht wird

bei Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen (

siehe unter Rücktritt

)

bei Versicherungen für Firmen und Gewerbebetriebe

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