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prahmbold

08.05.2010
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prahmbold
08.05.2010, 21:14
Wie ist Kündigungsfrist zu verstehen?

Hallo,

folgende Schwierigkeit: Ich wohne seit März in meiner Wohnung und möchte im August ausziehen. Im Mietvertrag steht folgendes:

"Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Es gilt vereinbart, daß die Wohneinheit in den ersten 6 Monaten nach Anmietung seitens beider Parteien nicht ohne wichtigen Grund gekündigt werden kann"

Heißt das jetzt, das die effektive Mindestmietdauer 9 Monate beträgt (weil ich erst im August kündigen darf und dann noch 3 Monate drauf?). Oder 6 Monate?

Danke

...zum Beitrag
Antwort
von prahmbold
08.05.2010, 22:00

Ich weiß nicht, in wiefern das für die Sache relevant ist: Ich ziehe in eine andere Stadt um, weil ich da kurzfristig neue Arbeit gekriegt habe.

Ansonsten bin ich etwas verwirrt, weil hier eigentlich alle möglichen Antworten auftreten:

Raimund meint, die Klausel sei ohnehin unwirksam

jakkily meint, die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate. So habe ich das auch erst verstanden, bis der Vermieter meinte: Ich darf erst nach 6 Monaten Kündigung einreichen und dann nochmal 3 Monate Kündigungsfrist. Dasselbe meinen auch catweazle01 und Littlegirl1977

Ich bin sehr verwirrt. Ist denn einer von euch Jurist?

...zur Antwort
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