Antwort
Ich weiß nicht, in wiefern das für die Sache relevant ist: Ich ziehe in eine andere Stadt um, weil ich da kurzfristig neue Arbeit gekriegt habe.
Ansonsten bin ich etwas verwirrt, weil hier eigentlich alle möglichen Antworten auftreten:
Raimund meint, die Klausel sei ohnehin unwirksam
jakkily meint, die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate. So habe ich das auch erst verstanden, bis der Vermieter meinte: Ich darf erst nach 6 Monaten Kündigung einreichen und dann nochmal 3 Monate Kündigungsfrist. Dasselbe meinen auch catweazle01 und Littlegirl1977
Ich bin sehr verwirrt. Ist denn einer von euch Jurist?