Hallo,

unter Umständen möchte der Erdgeschoß-Eigentümer eines mehrstöckigen Mehrparteienhauses (Eigentümergemeinschaft) die relativ hoch gelegenen Fenster zur Straße hin innenseitig in einer Höhe von ca. 50 - 60 cm mit Sichtschutzfolie versehen lassen. Keine Werbung, eine reine unifarbene Milchglasfolie (weislich/silbrig).

Das Erdgeschoß ist eingetragene Gewerbefläche in einem Mischgebiet. Die anderen Eigentümer sind wohl Privatnutzer.

Hat die Eigentümergemeinschaft das Recht dem Anbringen des Sichtschutzes zu widersprechen - z.B. wegen Veränderung der Fassade bzw. der Fassaden-/Gebäudeansicht ? Oder darf der Erdgeschoß-Eigentümer die Sichtschutzfolie auch ohne Zustimmung anbringen ?

Für die Antworten schon im Voraus ein großes Dankeschön !

Gruß, praesens