nein darfst du nicht da du urheberrechtliche Vertragsverletzungen begehst!!! wenn du das machen möchtest musst den Verlag kontaktieren und dir dort eine Genemigung einholen!!!!! sorry ist hart aber seit letztem Jahr müssen sogar schulen und Kindergärten für ihre gesungenen Weihnachts und Feierlieder bezahlen!!!
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die Einzigste möglichkeit die es da gibt ist künstliche Befruchtung oder Anreicherung von Hormonen damit der Regelfluss früher eintritt!!!eine andere Erklärung kann ich dir nicht geben!!! alles andere würde ich auch sehr seltsam finden!!!