Antwort
OK. Habe die ganze Gechichte dann doch falsch verstanden.
Angenommen ich ersteigere das Objekt für 300000€. Mit diesen 3000000€ würde dann der bisherige Eigentümer teilweise seine Grundschuld begleichen und die 60000€ die offen bleiben (Grundschuld - Erlös aus der Versteigerung = Lasten des Alteigentümers ) müsste der bisherige Eigentümer tragen.
noch eine Frage.... Werden die Eintragungen aus dem Grundbuch dann gelöscht sobald der Besitzer gewechselt hat obwohl da noch 60000 offen sind?