Dies vorweg: ich bin kein Anwalt, kann dir also nichts Verbindliches sagen. Aber grundsätzlich ist eine Auftragsbestätigung ein rechtsgültiges Dokument.

Ich hoffe du hast dir mit der Frage hier nicht zu viel Zeit gelassen, denn FALLS es ein Widerrufsrecht gibt, besteht es normalerweise für 14 Tage.

Mit meinem Halbwissen würde ich sagen: vorsorglich widerrufen, falls der Händler dieses Recht in seinen AGBs verankert hat. Dann müsstest du prinzipiell auch aus dem Schneider sein. Dann auf jeden Fall zum Anwalt. So wie ich das sehe, ist es Täuschung von Seiten des Händlers - da ihr noch nicht mal wisst, welchen Tisch in welcher Größe ihr braucht und er nicht wusste ob die entsprechenden Möbelstücke vorrätig sind... das finde ich schon sehr dubios. Vielleicht reicht auch schon das Drohen mit dem Anwalt. ;-)

Viel Glück!

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Schon mal vielen Dank für eure Antworten. Mir geht es eben auch so - immer wenn ich an so einem Laden vorbeilaufe, frage ich mich, warum eigentlich. Heute habe ich mir dann endlich mal vorgenommen, die Antwort zu finden. Ich dachte, kurzes Googlen müsste eigentlich reichen, aber pustekuchen. :-)

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