Antwort
„Nicht strafbar ist übrigens der Besitz seiner eigenen jugendpornografischen Darstellungen, also der Besitz des Darstellers selbst! Beispiel: Ein Jugendlicher macht Pornoaufnahmen von sich selbst.“
Kurzes Zitat aus diesem(https://www.anwalt.de/rechtstipps/besitz-erwerb-und-verbreiten-von-jugendpornographie-was-tun-bei-vorladung-anzeige-oder-durchsuchung_052718.html&ved=2ahUKEwj45JamwrHzAhWCCuwKHSx0D0MQFnoECAQQBQ&usg=AOvVaw2bTQVuCqvB1l9iqRlvQw2n) Artikel. Lies ihn dir aber am besten komplett durch, dann dürften deine Fragen geklärt sein. Ich denke dafür wird man dich nicht rankriegen können.
Außerdem kannst du auch nochmal gucken wann so etwas verjährt ist.