Eigentlich ist der Käufer in der Beweispflicht, dass der Mängel schon vor der Übergabe des Tieres an den Käufer vorhanden war. Nun behauptet der Käufer eine konkrete Gelenkkrankheit die schon länger als 2 Wochen (Kaufdatum) vorhanden sein muss und war laut seiner Aussage beim Tierarzt der diese Krankheit auch festgestellt hat. Ich als Verkäufer (Privat), habe die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Ich möchte also vom Käufer einen Nachweis über diese festgestellte Krankheit damit er vom Kaufvertrag zurücktreten kann und ich die Katze wieder an mich nehme und er sein Geld zurück bekommt. Der Käufer möchte allerdings nicht noch ein 2. Mal zum Tierarzt fahren nur damit ich meinen Nachweis bekomme. Es sei denn ich würde die Kosten dafür übernehmen. Nun stelle ich mir die Frage ob ich, falls ich eine telefonische Auskunft des Tierarztes, bei dem er gewesen ist, bekomme, ich mich dann im Zweifel auf diese berufen kann, wenn ich schon keine schriftliche bekomme? Schließlich lasse ich den Käufer dann vom Kaufvertrag zurücktreten.