Kamin im Obergeschoss baurechtlich nicht mehr zulässig

Ich habe eine Wohnung im Obergeschoss gekauft, wo bereits ein Kaminofen seit über 20 Jahren eingebaut war, den ich in den vergangenen drei Jahren zum Heizen genutzt habe. Im Erdgeschoss unter meiner Wohnung ist ein offener Kamin, der seit Langem nicht mehr benutzt wird. Letzte Woche hat mir der Bezirkschornsteinfegermeister eine Mängelfeststellung geschickt, in der steht, dass mein Kaminofen an denselben Schornstein wie die offene Feuerstätte unten angeschlossen sei und dies baurechtlich nicht zulässig sei (DIN 18160 Teil 1 Nr. 7). Der Schornsteinfegermeister ist regelmäßig jedes Jahr zur Kontrolle gekommen und hatte diese Mängel nie moniert. Die Mängelfeststellung hat er erst jetzt geschickt, weil die Nachbarn mich seit einiger Zeit mobben und ihn diesbezüglich kontaktiert hatten. Ich weiß nicht, wer den Kamin gekauft hat, wo er gekauft wurde und ob eine Genehmigung für seinen Einbau beantragt worden war. Ich habe nun eine Woche Zeit, die Mängel zu beseitigen und kann den Kamin dann nicht mehr zum Heizen verwenden, sondern muss dann stattdessen die Zentralheizung verwenden, was teurer und weniger umweltfreundlich ist. Die Nachbarn werden niemals damit einverstanden sein, dass ich eine zweite Ableitung für den Kaminofen einbaue, auch wenn ich im obersten Stockwerk direkt unterm Dach wohne. Da aber alle Eigentümer mit so einer Baumaßnahme einverstanden sein müssen, komme ich an dieser Stelle nicht weiter. Hat vielleicht jemand eine Idee, was ich machen kann, um den Kamin doch noch nutzen zu können?

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@Annakind: ich habe keine Unterlagen erhalten und der Kamin ist schon sehr lange da. Ich weiss nicht, wer den Kamin gekauft hat. Wir sind nur 2 Wohnungen und die Nachbarn im EG wollen meine Wohnung kaufen und mich rausschmeißen. Sie werden nie Ihren offenen Kamin verschließen lassen, auch wenn er schon lange stillgelegt ist. Der Bezirkschornsteinfeger ist auch nicht so freundlich und hilfsbereit. Vielleicht weil er den Mangel erst nach 20 Jahren festgestellt hat, d.h. er hat nicht richtig geprüft.

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Kamin im Obergeschoss baurechtlich nicht mehr zulässig

Ich habe eine Wohnung im Obergeschoss gekauft, wo bereits ein Kaminofen seit über 20 Jahren eingebaut war, den ich in den vergangenen drei Jahren zum Heizen genutzt habe. Im Erdgeschoss unter meiner Wohnung ist ein offener Kamin, der seit Langem nicht mehr benutzt wird. Letzte Woche hat mir der Bezirkschornsteinfegermeister eine Mängelfeststellung geschickt, in der steht, dass mein Kaminofen an denselben Schornstein wie die offene Feuerstätte unten angeschlossen sei und dies baurechtlich nicht zulässig sei (DIN 18160 Teil 1 Nr. 7). Der Schornsteinfegermeister ist regelmäßig jedes Jahr zur Kontrolle gekommen und hatte diese Mängel nie moniert. Die Mängelfeststellung hat er erst jetzt geschickt, weil die Nachbarn mich seit einiger Zeit mobben und ihn diesbezüglich kontaktiert hatten. Ich weiß nicht, wer den Kamin gekauft hat, wo er gekauft wurde und ob eine Genehmigung für seinen Einbau beantragt worden war. Ich habe nun eine Woche Zeit, die Mängel zu beseitigen und kann den Kamin dann nicht mehr zum Heizen verwenden, sondern muss dann stattdessen die Zentralheizung verwenden, was teurer und weniger umweltfreundlich ist. Die Nachbarn werden niemals damit einverstanden sein, dass ich eine zweite Ableitung für den Kaminofen einbaue, auch wenn ich im obersten Stockwerk direkt unterm Dach wohne. Da aber alle Eigentümer mit so einer Baumaßnahme einverstanden sein müssen, komme ich an dieser Stelle nicht weiter. Hat vielleicht jemand eine Idee, was ich machen kann, um den Kamin doch noch nutzen zu können?

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Der Bezirkschonsteinfegermeister hat erst nach 20 Jahren die Mängel festgestellt, weil die Partei unten ihn angerufen haben. Sie wollen meine Wohnung kaufen und wollen mich mit Mobbing zum Verkauf zwingen! Die Lösung wäre, eine 3mt lange zweite Ableitung, aber die zweite Partei wird es nie zulassen.

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