...ist das ein Durcheinander...

Also, erst mal ist es unerheblich wo du oder wie Miete bezahlst oder ob Du dich daran beteiligst.

Für das Finanzamt ist es wichtig, wo du gemeldet bist, wo dein Hauptwohnsitz ist.

Wenn Du außerhalb Deines Wohnsitzes arbeitest, kannst du die Fahrtkosten, zwischen Deinem Wohnsitz und Arbeitsort, wie auch Verpflegungsmehraufwendungen ece., bei der Steuer geltend machen.

DAbei ist es auch egal, ob du verheiratet bist. Dein Hauptwohnsitz ist der Ort der deinen Lebensmittelpunkt darstellt, Freunde, Familie, ece., zu dem du immer wieder zurückkehrst.

An Deiner Stelle würde ich den Hauptwohnsitz ganz offiziell schon jetzt zu Deiner Verlobten verlegen. (Das wäre eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, zwar steuerlich nirgends berücksichtigt, aber als Ort des Lebensmittelpunkes, glaubhaft). Außerdem, so sagst Du, bist Du verlobt, was ja dem BGB nach als ein Eheversprechen gilt. Du beabsichtigt also eine eheliche Lebensgemeinschaft zu gründen.

Solltest du dann in Frankreich arbeiten, kannst du die Kosten von diesem Wohnsitz geltend machen.

Arbeitest du nicht in Frankreich, ist Deine jetzige Wohnung  Deine Zweitwohnung, da sie zum Zwecke der Arbeitsausführung unterhalten wird.

Auf jeden Fall nimm Dir einen Steuerberater, weil ein bischen kompliziert wird das denn schon und Finanzämter wollen nicht immer gleich verstehen...

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Was willst du damit...?... na egal. Also, versuche doch einfach in einem An.-und Verkauf oder bei Ebay ein Kofferradio ece, zu bekommen. Da die meißten im digitalen Zeitalter unbeliebt geworden sind, sollten diese Geräte auch recht preiswert zu haben sein.

Achten solltest du nur darauf, dass dieses Gerät auf verschiedene Empfangswellen umgeschaltet werden kann, früher war das bei fast allen Geräten so üblich.

UKW (Ultrakurzwelle)

LW (Langwelle)

KW (Kurzwelle)

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Na ja. In Deutschland ist , oft genug hier genannt, ein Schwangerschaftsabbruch nun nicht mehr möglich, außer eben es gibt gesundheitliche Aspekte.

So bleibt nur die Beratung bei Pro FAmilia.

Siehe im Internet, einfach anrufen und die hören zu. Die sind absolut zur Schweigepflicht verpflichtet und helfen mit Kompetenz und kostenlos.

Dann wird es aber darauf hinausgehen, das dieses Kind zur Adoption freigegeben wird, oder auch, Möglichkeiten zur Unterstützung aufgezeigt werden, so das Kind bei der Mutter bleiben darf, was ja auch normal so sein soll..


Ein Abbruch ist meines Wissens nach, noch bis zur 24. SSW in den Niederlanden ganz offiziell und in einigen Kliniken... dafür "spezialisiert", möglich. In der Schweiz geht auch noch offiziell was, muss dann aber Cash bezahlt werden. Ich möchte dazu nichts weiter sagen, denn ein Abbruch zu dieser SSW, dass wäre denn schon... nicht nur emotional für die Mutter grenzwertig. Das.... im Bauch ist schon so sehr entwickelt, dass es schon lebensfähig sein kann. 

An dieser Stelle möchte ich deshalb dieses weder moralisch noch rechtlich nicht weiter bewerten.

Es mag Gründe geben warum sich Frauen auch dafür entscheiden. Ob diese nachvollziehbar sind oder nicht, möchte ich auch nicht bewerten. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es möglich wäre.

Als Alternative zu einem "Kurpfuscher", der mit Sicherheit auch das Leben der Frau dabei gefährden wird.

PS: Jemand hatte hier eine Frage gestellt und bittet um Antwort. Moralische und persönliche Meinungen, Vorwürfe oder Besserwisserei sind dem Sinn einer Antwort weit entfernt, helfen nicht und außerdem: wer kennt schon die genauen Umstände oder was auch immer, warum es zu dieser Schwangerschaft gekommen ist. manchmal ist es eben nicht so, wie manche gern zu wissen scheinen.

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Eine gute Freundin hat vor einigen Tagen entbunden und hat, da sie aus dem Ausland kommt, Probleme mit der Krankenversicherung. Sie hat nach der Entbindung eine Rechnung bekommen... Entbindungstag plus 4 Tage Krankenhausaufenthalt inklusive alle Nachuntersuchungen Für Mutter und Kind: 2650,.- Stand 03 2015

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