...ist das ein Durcheinander...
Also, erst mal ist es unerheblich wo du oder wie Miete bezahlst oder ob Du dich daran beteiligst.
Für das Finanzamt ist es wichtig, wo du gemeldet bist, wo dein Hauptwohnsitz ist.
Wenn Du außerhalb Deines Wohnsitzes arbeitest, kannst du die Fahrtkosten, zwischen Deinem Wohnsitz und Arbeitsort, wie auch Verpflegungsmehraufwendungen ece., bei der Steuer geltend machen.
DAbei ist es auch egal, ob du verheiratet bist. Dein Hauptwohnsitz ist der Ort der deinen Lebensmittelpunkt darstellt, Freunde, Familie, ece., zu dem du immer wieder zurückkehrst.
An Deiner Stelle würde ich den Hauptwohnsitz ganz offiziell schon jetzt zu Deiner Verlobten verlegen. (Das wäre eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, zwar steuerlich nirgends berücksichtigt, aber als Ort des Lebensmittelpunkes, glaubhaft). Außerdem, so sagst Du, bist Du verlobt, was ja dem BGB nach als ein Eheversprechen gilt. Du beabsichtigt also eine eheliche Lebensgemeinschaft zu gründen.
Solltest du dann in Frankreich arbeiten, kannst du die Kosten von diesem Wohnsitz geltend machen.
Arbeitest du nicht in Frankreich, ist Deine jetzige Wohnung Deine Zweitwohnung, da sie zum Zwecke der Arbeitsausführung unterhalten wird.
Auf jeden Fall nimm Dir einen Steuerberater, weil ein bischen kompliziert wird das denn schon und Finanzämter wollen nicht immer gleich verstehen...