Ehegattenunterhalt verwirkt trotz Titel - kann von mir nun eine Nachzahlung gefordert werden?

Hallo, Ich habe nach der Scheidung 2007 noch einen Titel über Ehegattenunterhalt stehen. Aus der Ehe ergingen 2 Kinder 11 und 13Jahre. Davon lebt die grössere Tochter seit einem halben Jahr fest bei mir, die kleinere bei der Mutter. Meine Ex Frau ist noch immer Arbeitslos und lebt von Hartz4. Im Februar kam ein Schreiben vom Jobcenter, Einkommen vorlegen etc worauf dann nach vorlegen der Unterlagen ein Schreiben kam, sofort mehr Kindesunterhalt zahlen weil sich die finanzielle Situation in den letzten Jahren verändert hätte. Kurz darauf mussten beide Kinder über 2 Monate zu mir ziehen (Vermieterterror bei meiner Ex Frau) bis sie eine neue Wohnung hat. Parallel schrieb mein Anwalt einen Brief ans Jobcenter das a) die Kinder derzeit bei mir wohnen und b) man nicht einfach den Kindesunterhalt erhöhen könne ohne den Ehegattenunterhalt anzupassen da beides damals aneinader gekoppelt war, sprich relative hoher Ehegattenunterhalt und dafür niederiger Kindesunterhalt. Wurde vom Gericht so festgelegt 2007 ohne zeitliche Begrenzung. Man würde rechtliche Schritte prüfen sofern das Jobcenter hier nicht nachbessert und erwarte nun eine Antwort. Ebenso würden die Zahlung bis auf weiteres eingestellt da die Kinder ja derzeit bei mir wohnen. Nach dem Rückzug der Kinder zur Mutter wurde lediglich die Zahlung des Kindesunterhaltes wieder aufgenommen. Auch vom Amt kam bis heute nichts mehr. Wie oben beschrieben zog dann auch meine grosse Tochter im Juni fest zu mir. Nun rät mir mein Anwalt den Titel Ehegattenunterhalt anpassen zu lassen und ich Weiss nicht was ich davon halten soll? Ist das Jobcenter nicht noch immer in der Bringschuld und der Ehegattenunterhalt eigentlich hinfällig? Kann von mir nun eine Nachzahlung gefordert werden weil ich diesen Ehegattenunterhalt nicht mehr gezahlt habe oder wäre es nicht besser schlafende Hunde nicht zu wecken?

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Eine Frage hätte ich dazu noch!

Wie wirkt sich das aus, da meine grosse Tochter ja jetzt bei mir wohnt und meine jetzige Frau bereits wieder auf Stundenbasis arbeiten geht obwohl wir einen gemeinsamen Sohn im Alter von 1 Jahr haben. Somit betreue ich zwei Kinder(wobei eines ja nicht von ihr ist, das ist mir klar) darunter ein Säugling und sie "nur"(nicht abwertend gemeint) unsere 11jährige Tochter. Vom Grundsatz her leiste ich doch derzeit mehr Betreuungsarbeit wie sie und meine jetzige Ehefrau und ich gehen weitaus mehr Arbeiten wie meine Ex Frau, da dürfte ihr doch kein Ehegattenunterhalt mehr zustehen. Das wäre ja verrückt, oder nicht?

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Nein, es geht darum das meine Ex Frau das wohl für meine grosse Tochter beantragt hat aber das Geld zum Abgabetermin nicht drauf war bei der Schule. Ich hab dann das Geld von meinem Konto geholt und meiner Tochter mitgegeben da,it sie überhaupt mit darf. Jedoch habe ich bis heute nichts mehr gehört und da würde mich interessieren ob sie das Geld bekommt oder dies direkt an die Schule überwiesen wird. Mir legt sich der Verdacht das sie das Geld nun für sich behalten hat....

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Anstatt deine und unsere Zeit mit wirren Fragen zu stehlen, solltest du ( wie du ja bereits angekündigt hast) einen Anwalt nehmen, ihn Verklagen und sehen was dabei raus kommt. Parallel dazu setzt du dich auf deinen Hintern und lernst, damit du auch mal 5000Euro verdienst und dir dein Papi den Buckel runter rutschen kann.

Versucht doch nicht immer seelischen Schmerz mit materiellen Dingen aufzuwiegen, das funktioniert nicht. Wenn er ins Alter kommt und dich dann eigentlich bräuchte bist du für ihn nicht da. Seinen Enkel wird er auch nicht aufwachsen sehen was ihm vielleicht auch mal irgendwann bewusst wird.

Mfg

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