Rechtfertigender “übergesetzlicher” Notstand setzt die Rettung eines eindeutig höherwertigen Gutes auf Kosten eines geringeren voraus

Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt des objektiven Werts kollidierender Rechtsgüter.

Mehr Informationen dazu findest du auf www.rechteasy.at/wiki/rechtfertigender-notstand/

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Notwehr ist in § 3 Strafgesetzbuch StG geregelt. Es ist erlaubt, sich der Verteidigung zu bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren”. Mehr findest du auf www.rechteasy.at

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