es kommt drauf an in welchem zeitraum du das säufst :p naja ich bin 17 und 2 meteter groß. nach einer guten flasche vodka bin ich immer gut weg :p aber bei bier dauert das immer ziemlich lange, und jung du bist 14 du sollst net so viel saufn!:D

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mein freund ich habe das fast gleiche problem ich habe jetzt micht gerettet und plötzlich will micht die lehrerin von der schule mit einer6 in mathe schicken -.- blöde kuh denk ich laut und man kann nur eine 5 ausgleichen . bei 2 5en bleibt man hängen oder du wechselst aber dann kannst du eine klasse weiter und bei 3 5en pech

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nimm das halsbannd ;)

diggah

ciaou :)

Du sagst:

wieso ?

wenn der hund es mag und wenn er sich nach 3 nicht dran gewöhnen kann nimm das geschirr dassn' deal

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§ 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,

2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3

1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,

um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

Die Paragraphe beziehen sich jedoch nur auf Fälle, in denen der Schüler oder die Schülerin jünger als 18 Jahre ist. Mich würde nun aber interessieren, wie die Rechtslage ist, wenn die Schülerin 18 oder älter ist und die Beziehung in beiderseitigem Einverständnis zwischen zwei erwachsenen, mündigen Menschen begonnen wurde, somit also kein "Mißbrauch" in dem Sinne vorliegt. 
Ich dachte bis jetzt, "Mißbrauch" von Schutzbefohlenen sei generell strafbar, egal, wie alt der oder die Schutzbefohlene ist - selbst wenn der Schutzbefohlene bereits volljährig ist. Das Gesetz scheint jedoch diesen Fall nicht zu regeln! Ist die Beziehung zwischen einem Lehrer und einer erwachsenen Schülerin, die der betroffene Lehrer nicht einmal im Unterricht hat, nun erlaubt oder nicht? Ich wäre sehr froh, wenn ihr Licht in die Dunkelheit meiner Unkenntnis bringen würdet! 
Quelle: <a href="http://mein-kummerkasten.de/" target="_blank">http://mein-kummerkasten.de/</a>
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ruhe eva ! 

hier ist google übersetzer gefragt ^^

Je veux savoir quelque chose sur mon avenir.
 
J'espère que quelque chose de bon.
 
C'est une bonne chose, mais qu'est-ce que cette carte?
 
À quoi il ressemblera dans un proche avenir avec l'amour?
 
J'espère que ma santé ne lui donner une meilleure?
 
Ce n'est pas de bonnes nouvelles pour mon zukunf!
Que puis-je dire?
 
Mais je n'ai pas d'emploi!
Sont-ils une véritable fortune-teller?
 
Dites-moi ce qui s'est passé hier!
 
C'est exact.
 
Ont-ils quelque chose de positif pour moi?
 
Oui c'est vrai!
 
Il s'agit d'un Bonnes nouvelles
 
Qu'en est-il?
 
Je préfère ne pas venir!
  Merci d'avance (:

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Eifersucht ;)

Sollst ihn am besten drauf hinweisen das du nix dafür kannst :)

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-Handy: auf deinem Handy gibt es eine Funktion die heißt nutzer sperren d.h. von dem nutzer der dich ständig nervt wird für deinem Handy gesperrt 

Aber für deine anderen Probleme weiß ich nicht was du tun könntest (;

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