Antwort
Ich weiß nicht ob ich mich zu undeutlich ausgedrückt habe oder du die frage nicht ausführlich genug gelesen hast.
Das Paket, welches ich bestellt habe, ist nicht bei mir angekommen, sondern irendwo anders, bei jemanden mit dem selben Nachnamen den ich auch habe.
Dieser falsche Empfänger braucht die Falschlieferung nicht zu melden, darf das Paket jedoch nicht öffnen und schon gar nicht die Ware für sich nutzen.