Zum Thema Zigarren kann ich Dir nur raten in einem Onlineforum Deiner Wahl mitzulesen. Da gibt es wirklich interessante Foren Ansonsten kann ich noch die Cigarwiki empfehlen:

http://www.cigar-wiki.com/Hauptseite

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Was für mistige Antworten...

ALso, als Kubanische, die preiswert ist, kann ich Quintero empfehlen. Auch empfehlen kann ich die Romeo y Julieta MIlle Fleurs.

Kleine Frage: Was ist preiswert?

Bei den dominikanischen würde ich Bundle-Zigarren ampfehlen, z.B. Bundles B, oder, die sollen auch nicht so schlecht sein, Mustique. Diese sind aber weniger kräftig.

Ich würde mich aber bei einem Zigarrenhändler beraten lassen, der kann auf deine Geschmack eingehen. Was auch klar sein sollte, eine richtig gute Zigarre gibt es für 3€ nicht.

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Ich bine Messerfan und wirklich Friedliebend. Viele Leute haben ein Messer dabei, die meisten unauffällig und engefährlich. Gehe doch mal auf die Seite http://messer-werkzeuge.de/ und hier auf "Messer im Alltag". Da beschreiben nette Leute, dass Messer für sie keine Waffen sind.

Vielleicht hilft es auch, auf messerforum.net sich mal intensiever mit der Materie Messer zu beschäftigen und ein paar Leute selber kennenzulernen, die Messer haben, benutzen, vielleicht sogar sammeln.

Da versteht man die Faszination die von diesen Werkzeugen ausgeht schon eher.

ICh hoffe, ich konnte helfe, über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Lieben Gruß

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"also beim fliegen ^^ (springmesser nicht dass weiß ich schon)"

Da du das Messer aus einem anderen Land importierst, musst du natürlich gegebenenfalls Zoll zahlen, solltest Du eine gewisse Freimenge überschreiten.

Wichtig ist hier in DE aber nur das Waffengesetz (WaffG).

Das Messer muss also hier erlaubt sein. Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Verboten sind z.B. Springmesser mit einer bestimmten Klingengeometrie (nachzulesen im WaffG) und Balisongs.

Dann gibt es noch dem Paragrafen 42a, der ein Führungverbot von Einhandmessern und Messer über 12 cm Klingelange enthält, diese Messer müssen also in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

Sollte dein Messer eine Waffe sein, so musst du natürlich mindestens 18 Jahre alt sein.

Ansonsten kann es natürlich auch sein, dass deine Fluggesellschaft oder das Ausfuhrland beschränkungen hat.

Im Grunde steht aber dem Messerimport nichts im Wege, ich habe letztens auch eins auf den USA bestellt, das kam auch per Luftpost.

Dass das Messer nicht im Handgepäck liegen sollte ist natürlich klar, oder?

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Erstmal mein Rat: Mach es nicht!

Zweitens juristisch betrachtet: Wenn in der Hausordnug steht: "Schuss,-stich,--schlag und andere Waffen SIND VERBOTEN Lg" Hat das keine Auswirkungen auf Messer, die nicht als Waffe deffiniert sind, es sei denn, sie sind in der Schulordnung anderweitig erwähnt, musst du lesen.

Empfehlen würde ich ein Messer in der Schule aber nicht als selbstverteidungung. Als Werkzeug vielleicht aber nicht zu zustechen.

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Zum Arbeitsplatz: Ich würde mir ein kleines Klappschachspiel mit innenliegendem (!) Feld mitnehmen udn spielen. Wenn der Chef oder Kollege kommt, dann kannst du es zuklappen ohne, dass das Spiel verrutscht.

Wenn du aber ein größeres Büro hast, möglichst alleine, sieht ein Schachspiel auf einem Extratisch auch nicht schlecht aus.

Wichtig wäre es nur, den Tisch vom Schreibtisch wegzustellen. Sonst siehts wirklich böse aus...

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"Ich weiss das muendliche Vertraege grundsaetzlich nicht wirklich rechtskraeftig sind,"

Stimmt nicht. Ob mündl. oder schrftl. ist im Prinzip egal. Vertrag ist Vertrag. Nur ist das Problem, dass du keine Beweise wie bei einem schriftlichen Vertrag hast. Hast du Zeugen? Wenn ja, dann ist alle klar, wenn nicht, hast su schlechte Karten, aber hier sind sowiso keine Experten. Ich würde somit raten, wenn dir an der Sache etwas liegt, einen Anwalt einzuschalten.

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Zur Mehrwertsteuer musst du wenn ich nicht irre noch Zoll bezahlen.

Um näheres zu erfahren, wende dich doch an den Zoll oder lies hier: http://www.zoll.de/b0zollund_steuern/index.html

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Im Weitere steht, dass man zum legalen Führen dieser Messer ein "berechtigtes Interesse" braucht, hättest du das mitgelesen, wäre die Frage schon beantwortet.

Der Polizist entscheidet dann was er tut, dagegen steht natürlich jedem der Rechtsweg offen.

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na ja, mir ist seit zwei wochen schwindelig und vllt. hängt das damit zusammen, weil ich den tee noch nicht so lange trinke...

Dann setze den doch ab, wenn der Schwindel weg geht lags daran.

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Lies dir mal folgendes durch:

"Tools werden vom BKA nicht als Einhandmesser angesehen und keine Notwendigkeit für eine Einstufung gesehen."

Link: http://www.messerforum.net/archive/index.php/t-55616.html

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Bringt nichts mehr, sei morgen einfach krank!

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