Wenn du eine Erstausbildung (zB Abitur) machst oder aus familieren Gründen. Steht alles im Wehrpflichgesetz drin.

Auch das was die vorredner gesagt haben. Also dritter Sohn oder ne Ausmusterrung....

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Hallo, geh mal in nen Laden und nimm es in die Hand. Ich finde, das es irgendwie billig verarbeitet wurde und doch sehr nach Plaste ausschaut.

Alternativ kannst Du Dir das Samsung GT-S5230 oder das Nokia 5230 anschauen. sind beide in ner ähnlichen Preisklasse und von den Funktionen her auch fast das gleiche.

Schau dir auch mal das Menü an, ich finde Samsung etwas schwieriger wie Nokia, aber das ist sicherlich Geschmackssache und Gewohnheit :D

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Der LED ist sicher etwas teurer, aber macht das bessere Bild (meiner ansicht nach) ich stand auch vor nem halben jahr vor der Wahl und es ist der LED geworden. Ich würde mir evtl. einen größeren kaufen. Je nachdem wie weit du von dem TV wegsitzt.

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Ich kenn das auch noch. Meine Großeltern wohnen auf nem kleinen Dorf und da kennt jeder jeden, auch die Postfrau. Da gab es bis November letzten Jahres auch kein Problem. Danach kam einneuer Postbote und dieser kam dann auch mit

> "Wir sind angewiesen, alle Sendungen als unzustellbar zurückgehen zu lassen, wenn keine Name am Briefkasten steht! Das wäre eine Verdachtszustellung und die ist verboten!".

Haben dann auch alle weitgehends gemacht und alles ist wieder iO.

Warum wollt Ihr denn nicht nen Namen anbringen? Meines erachtens reicht Fam Mustermann oder A. Mustermann schon aus.

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Ich kenn es so vom Kundendienst, das man nen Notebook hat und dieses ist in einem recht großen Koffer, wo auch ein s/w oder Farbdrucker für Noteboocks (zB Canon) mit untergebracht wird.

Hab im Netz grad das hier gefunden: http : // www . wiebec . de / quaterschw . htm ^^vielleicht hilft es ja weiter. Im Notebook einen Drucker unterzubringen ist warscheinlich net so sinnvoll, weil es dann arg groß wird. Gesehen habe ich es auch noch nie.

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Als Betriebssystem läuft Windows XP und Windows 7!

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Als allererstes solltest Du da anrufen und auf eine neue Musterung und die ärztliche Untersuchung bestehen (den es könnte sich Deine Tauglichkeit geändert haben). Sicherlich gibt es eine Widerruffrist zu dem Einberufungsbescheid.

Bei mir war es damals so, das ich wegen dem Abi (Erstausbildung) vom Dienst zurückgestellt wurde und das sollte wohl heut auch noch so sein.

Sicherlich gibt es ein Gesetz (Wehrpflichtgesetz oder Wehrdienstgesetz oder so) wo das ganze geregelt ist und unter welchen Umstanden (Familie, Erstausbildung, oder ähnliches) man vom Dienst zurückgestellt werden kann.

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