Die menschliche Seite wurde hier bewusst ausser acht gelassen, daa) unklar ist, wer überhaupt Erbe ist, da niemand einen Erbschein vorweisen kann/willb) bisher nur mit dem ehemaligen Schwiegersohn gesprochen wurdec) die Mietzahlung sofort eingestellt wurded) die Nachzahlung der Nebenkosten für 2010 (und 2011) abgelehnt wurdee) die Mietkaution umgehend über den ehemaligen Schwiegersohn zurückzahlen werden soll

Der Vermieter hat den Tod des Mieters nicht verschuldet, es ist auch nicht einzusehen, warum in diesem Falle die gesetzlichen Grundlagen des BGB nicht gelten sollen und der Vermieter auf allen Kosten sitzen bleiben soll.

Und derart unqualifizierte Äusserungen wie von karo1989 helfen sicherlich niemandem weiter...

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