Bei dem zweiten Unfall ist meine Frau rückwärts rausgefahren aus der Parklücke und der Gegner vorwärts. Das ist ne 50/50 Geschichte, klären jetzt auch die Anwälte, frage ist nur ob ich das Geld vom Kostenvoranschlag noch einfordern kann, obwohl das Auto nun nicht mehr reparabel ist. Lg

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