Hi, wir haben folgendes Problem. Unser PKW wurde auf nem Parkplatz angefahren, kurz danach ist meiner Frau jemand hinten auf einem Parkplatt ins Auto gefahren. Beim zweiten Schaden zieht sich die Klärung relativ lange hin, da es ne 50/50 Geschichte ist, der Unfallgegner dieses aber nicht einsieht. Wir also in die Werkstatt um den ersten Schaden reparieren zu lassen, Auto fertig, beim Transport von der Lackiererei zur Werkstatt bleibt unser Wagen an der Brücke hängen, Totalschaden. Nu bekommen wir von der Transportversicherung den Wiederbeschaffungswert. Nun die Frage, ist es möglich, und vor allem rechtlich in Ordnung von dem zweiten Unfall das Geld von der Versicherung einzufordern? Einerseits Schade ums Geld andererseits, haben beide nicht aufgepasst und es wäre ungerecht wenn nur meine Frau in der Versicherunf hochgestuft wird. Vielleicht kann mir ja wer helfen. Lg