hallo nilya,
deine Frage ist ganz einfach zu erklären. Wenn du in einer GdbR bist, bist du automatisch selbständig. Als Selbständiger musst du deine Sozialbeiträge selber bezahlen.
Jetzt kommt bei dir noch die Besonderheit dazu, dass du neben der GdbR noch bei einer fremden Firma als Arbeitnehmer tätig bist. In dieser Arbeitnehmertätigkeit bist/warst du bisher Sozialversicherungspflichtig und deine Firma hat dir den Arbeitg e b e r anteil bezahlt.
In der Sozialversicherung gibt es für diese Variante (Selbständig und Arbeitnehmer bei einer fremden Firma) eine Besonderheit.
Diese Besonderheit lautet: "Hauptberuflich Selbständige" unterliegen in einer daneben ausgeübten Angestelltentätigkeit in der Angestelltentätigkeit nicht der Sozialversicherungspflicht.
So, und jetzt schreibe ich dir mal den Gesetzestext, danach versuche ich, dir das zu erklären: "Hauptberuflich" ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.
In diese Beurteilung sind selbstständige Tätigkeiten als land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmer oder als Künstler oder Publizist mit einzubeziehen.
Arbeitgeber (z. B. deine GbdR, die mindestens 1 Arbeitnehmer mehr als geringfügig (d.h. über 400 Euro)in ihrem Betrieb beschäftigen, sind grundsätzlich hauptberuflich selbstständig tätig.
Andererseits besteht bei Arbeitnehmern, die mindestens 18 Std. in der Woche arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (für das Kalenderjahr 2009 mehr als 1.242,50 EUR) beträgt, die "widerlegbare Vermutung", dass für eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit kein Raum mehr bleibt.
In deinem Fall heisst dass: verdienst du als Selbständiger in der GbdR mehr als in deiner Angestelltentätigkeit oder beschäftigt ihr in der Gbdr einen Arbeitnehmer über 400 Euro, bist du Selbständig; mit der Folge, dass du deine Beiträge in der Krankenversicherung (nicht in der Renten-und Arbeitslosenversicherung) selber zahlen musst. Dass Schliimme daran ist, dass dein Beitrag aus den Bezügen der Selbständigen Täätigkeit und der Angestelltentätigkeit berechnet wird (die Bezüge werden allerdingst begrenzt auf höchstens 3.675Euro im MOnat. Auch bekommst du keinen Arbeitgeberanteil von deiner Firma.
Verdienst du als Arbeitnehmer allerdingst mehr, unterstellt mann, dass du nicht hauptberuflich selbtändig tätig bist; mit der Folge, dass du in deiner Angestelltentätigkeit der Sozialversierungspflicht unterliegt. Die Einkünft aus der selbständigen Tätigkeit werden in diesem Fall nicht für die Beitragsberechnung herangezogen. Der Beitrag wird nur aus dem Lohn deiner Angestelltentätigkeit berechnet.
Wie erfährst du nun, wo du am meisten verdienst? Du musst deinen Steuerberater bzw Unternehmensberater fragen, ob du in der GbdR mehr verdienst als in deiner Angestelltentätigkeit.
So, war zwar eine ziemlich lange Erklärung, aber in deinem Fall musste ich so ausführlich werden.