bist du gesetlich versichert und liegt der Versicherungsbeginn in der Zukunft, kannst du schriftlich die Mitgliedschaft zurücknehmen.

Bist du privat versichert und hast die Police erhalten, kannst du innerhalb 14 Tagen nach Erhalt die Police die Mitliedschaft zurücknehmen.

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hallo hannes0181,

du kannst dir jede gesetliche Krankenkasse aussuchen, du musst nicht in die Barmer zurück.Du hast ein Wahlrecht zu jeder Krankenkasse. Wichtig ist, dass du in die gesetzlich Krankenkasse nur kommst, wenn du zu arbeiten anfängst. Als Student mit dem bundeseinheitichen Beitrag von ca. 60 Euro kommt du zu keiner Krankenkasse rein, da du dich von der "Versicherungspficht als Student" hast befreien lassen.

Eine Rückkehr in die gesetzliche funkioniert also nur, wenn du zum arbeiten anfängst.

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es gibt 2 Punkte zu beachten: 1.) wenn du weiterhn selbständig bist und du höchstens 2 Monate in einem Arbeitnehmerverhältnis arbeitest, wirst du als Arbeitnehmer nicht angemeldet. Das heist, du bist weiterhin PKV versichert. 2.) wenn du vorhast länger als 2 Monate zu arbeiten, kommt es drauf an , wo du mehr verdienst. Ist dein Verdienst als Selbständiger höher als dein Verdienst als Arbeitnehmer, bleibtst du auch weiterhin PKV versichert. Im umgekehrten Falle (dein Verdienst als Arbeitnehmer ist höher als der als Selbständiger) wirrst du grundsätzlich als Arbeitnehemr versicherungspflichtig mit der Folge, dass du dir eine gesetzliche Kasse aussuchen musst. Du kannst also deine PKV zu dem Datum kündigen, zu dem zu als Arbeitnehmer versicherungspflichtig wirst.

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hallo enty92,

du bekommst diesen Ausweis von deiner krankenkasse, bei der du versichert bzw. mitversichert bist.

Du rufst einfach an, die nehmen deine Daten auf und leiten diesen Antrag an die Deutsche Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung schickt ihn dir dann zu. Ausserdem bekommst du von deiner Kasse eine Bestätigung, dass du einen Ausweis beantragt hast. In dieser Bestätigung steht auch drinnen, das die Kasse diesen Antrag an die Rentenversicherung gesandt hat;

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360 Euro gelten nur bei sonstigen Einkünften (z.B. Miete oder Zinseinkünfte). Mitversichert bist du bis zu 400 Euro Nebenverdienst. Wenn du über diesen Betrag verdienst (und nach deinenn Angaben hast du das), wirst du als "Student" pflichtversichert. Der Beitrag als Student ist bei jeder Kasse mit ca. 55 Euro gleich hoch und der günstigste Beitrag den es gibt.

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hallo netzkasper, bis jetzt verlangt nur die "Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln" einen Zusatzbeitrag von 8Euro. Welche Krankenkassen in diesem Jahr einen Zusatzbeitrag verlangen, ist noch nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Man geht davon aus, dass in der 2. Jahreshälte Krankenkassen einen Zusatzbeitrag verlangen.

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hallo casio2010,

normalerweise bist du über das 23. Lebensjahr noch mitversichert, wenn du dich in Schulausbildung / Studium befindest. Somit müsste deine Mitversicherung erst März 2010 beendet werden. Frag bei deiner Kasse nochmals nach. Unabhängig ob jetzt deine Mitversicherung im Januar oder März endet, danach musst du dich freiwillig bei deiner - ich unterstell jetzt, dass du bisher gesetzlich versichert warst - Kasse versichern. Beitrag ist hier bundeseinheitlich 130Euro im Monat. Ab Mai 2010 wird es eventuell teuerer, da für die Beitragsberechnung das Gehalt deines Mannes zu 50Prozent für die Beitragsberechnung herangezogen wird (z.B. Gehalt 2500brutto, für die Beitragsberechung werden 1250Euro herangezogen, davon werden 14,3% Krankenversicherugnsbeitrag berechnet. Ab Referandariat musst du dich unbedingt privat versichern, da du ja Beihilfe bekommst und somit sehr günstig privat versichert bist. Solltest du vor dem Referandariat im Angestellten- oder Arbeiterverhältnis arbeiten und über 400 Euro verdienen, meldet dich dein Arbeitgeber zur gesetzichen Kasse an und du bist wieder versichert und brauchst somit keine freiwilige Versicherung. Hoffe, dass ich dir ein bischen helfen konnte

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hallo malautra,

Zusatzbeiträge sind wie die Kranken- und Pflegebeiträge als Sonderausgaben absetzbar. Ab 1.1.2010 kannst du Sonderausgaben ( das sind kranken,Pflege, Arbeitslosen, Berufs-und Erwerbsunfähigkeitsbeiträe) bis 1.900 jährlich abseetzen; liegen die Kranken+Pflegebeiträge+ Zusatzbeiträge über 1.900 Euro, kannst du sogar über 1.900 Euro absetzen(allerdings sind dann keine Arbeitslosen+Berufs + Erwerbsunfähigkeitbeiräge mehr absetzbar).

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mein vorgänger bitmap hat Recht. Krankengeld wird nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches immer erst e i n e n Tag nach der ärtzlichen Feststellung gezahlt. Grund: mann will Krankengeldzahlungen für 1 Tag vermeiden. Wenn du am Freitag krank geschrieben wurdest, bekommst du ab Samstag krankengeld. Hat dich der Arzt nur 1 Tag krang geschrieben, bekommst du überhaupt nichts.

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hallo nilya,

deine Frage ist ganz einfach zu erklären. Wenn du in einer GdbR bist, bist du automatisch selbständig. Als Selbständiger musst du deine Sozialbeiträge selber bezahlen.

Jetzt kommt bei dir noch die Besonderheit dazu, dass du neben der GdbR noch bei einer fremden Firma als Arbeitnehmer tätig bist. In dieser Arbeitnehmertätigkeit bist/warst du bisher Sozialversicherungspflichtig und deine Firma hat dir den Arbeitg e b e r anteil bezahlt.

In der Sozialversicherung gibt es für diese Variante (Selbständig und Arbeitnehmer bei einer fremden Firma) eine Besonderheit.

Diese Besonderheit lautet: "Hauptberuflich Selbständige" unterliegen in einer daneben ausgeübten Angestelltentätigkeit in der Angestelltentätigkeit nicht der Sozialversicherungspflicht.

So, und jetzt schreibe ich dir mal den Gesetzestext, danach versuche ich, dir das zu erklären: "Hauptberuflich" ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.

In diese Beurteilung sind selbstständige Tätigkeiten als land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmer oder als Künstler oder Publizist mit einzubeziehen.

Arbeitgeber (z. B. deine GbdR, die mindestens 1 Arbeitnehmer mehr als geringfügig (d.h. über 400 Euro)in ihrem Betrieb beschäftigen, sind grundsätzlich hauptberuflich selbstständig tätig.

Andererseits besteht bei Arbeitnehmern, die mindestens 18 Std. in der Woche arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (für das Kalenderjahr 2009 mehr als 1.242,50 EUR) beträgt, die "widerlegbare Vermutung", dass für eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit kein Raum mehr bleibt.

In deinem Fall heisst dass: verdienst du als Selbständiger in der GbdR mehr als in deiner Angestelltentätigkeit oder beschäftigt ihr in der Gbdr einen Arbeitnehmer über 400 Euro, bist du Selbständig; mit der Folge, dass du deine Beiträge in der Krankenversicherung (nicht in der Renten-und Arbeitslosenversicherung) selber zahlen musst. Dass Schliimme daran ist, dass dein Beitrag aus den Bezügen der Selbständigen Täätigkeit und der Angestelltentätigkeit berechnet wird (die Bezüge werden allerdingst begrenzt auf höchstens 3.675Euro im MOnat. Auch bekommst du keinen Arbeitgeberanteil von deiner Firma.

Verdienst du als Arbeitnehmer allerdingst mehr, unterstellt mann, dass du nicht hauptberuflich selbtändig tätig bist; mit der Folge, dass du in deiner Angestelltentätigkeit der Sozialversierungspflicht unterliegt. Die Einkünft aus der selbständigen Tätigkeit werden in diesem Fall nicht für die Beitragsberechnung herangezogen. Der Beitrag wird nur aus dem Lohn deiner Angestelltentätigkeit berechnet.

Wie erfährst du nun, wo du am meisten verdienst? Du musst deinen Steuerberater bzw Unternehmensberater fragen, ob du in der GbdR mehr verdienst als in deiner Angestelltentätigkeit.

So, war zwar eine ziemlich lange Erklärung, aber in deinem Fall musste ich so ausführlich werden.

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hallo charisma88, es ist eigentlich ganz einfach. In der Sozialversicherung gibt es die Vorschrift, dass du neben einer Hauptbeschäftigung (in der du Beiträge zahlst) eine Nebenbeschäftigung bis 400 Euro ausüben darfst (in der du keine Beiträge zahlst). Nachdem dein Praktikum die Hauptbeschäftigung darstellt (hier werden dir Beiträge abgezogen) , darfst du in der Nebenbeschäftigung bis 400 Euro verdienen, d.h., in der Beschäftigung bei der Post brauchst du keine Beiträge zahlen.

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hallo Llomos, meine Andtwort vom 24.12. ist nach wie vor richtig und zutreffend. Der von "wolkray" geschriebe Kommentar ist falsch bzw Unsinn und zeigt davon, dass sich viele Leute mit ihren Kassen nicht beschäftigen. Du kansst getrost meinen Rat folgen.

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hallo Llomos,

das kommt auf die Krankenkasse drauf an. Manche übernehmen sie, manche nicht. Es gibt gewisse Regellleistungen - darunter fallen auch Schutzimpfungen - die von allen kassen gezahlt werden. Andere Schutzimpfungen wie Hepatitis ist keine Regelleistungen. Manche kassen übernehmen sie aber trotzdem. Das heisst, dass bei Schutzimpfungen die Kassen unterschiedlich verfahren. Du musst bei deiner Kasse nachfragen. Tipp: wenn sie sie nicht übernehmen, sag dem Sachbearbeiter, er soll bei seinem Vorgesetzten nachfragen. Denn wenn es nicht bezahlt wird, wechselst du die Kasse. Sag einfach, du wechseltst zur "Signal-Iduna-IKK" (bei der ist nämich mein Bruder versichert und die übernehmen das), im Regelfall zahlt dann deine Kasse auch. Denn die Kassen wollen ja keine Mitglieder verlieren. Wenn deine Kasse allerdings dann auch nicht zahlt, solltes du dir überlegen, die kasse wirklich zu wechseln.

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hallo sarahtessa,

du kannst nichts verkehrt machen. Da alle Kassen dasselbe/dasgleiche bieten und auch der Beitrag gleich hoch ist. Such dir eine Kasse aus, die dir sympathisch ist. Wenn ich Student wäre, würde ich den OnlineTarif der "Signal-Iduna-IKK" aussuchen. Hier bekommst du einen Monatsbeitrag im voraus ausbezahlt bzw geschenkt. Vgl unter "dickerfisch.net". Aber wie gesagt, such dir irgendeine aus.

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hallo provi,

ja, die gesetziche Krankenversicherung muss dich nehmen. Ausnahme wäre lediglich, wenn du schon älter als 55 jAHRE wärst; dann darf dich die gesetzl. Kasse nicht nehmen. Was auf dich zukommt??? Du hast wieder einen Krankenversicherungsschutz, sei froh darüber. Such dir eine kasse aus, bei der du schon immer versichert sein wolltest - Beiträge sind überall gleich - und geniese es ,dass du wieder einen Versicherungsschutz hast.

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tut mir leid timo8519,

du hast keine Chance, dass die Beiträge vom Staat übernommen werden.

Einzige Möglichkeit, dass du bei Sozialamt nachfrägst, ob es hier eine Möglichkeit gibt.

Die chanchen dazu sind aber sehr gering

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hallo parryhotter,

deine Firma hat 14 Tage Zeit dich anzumelden. Sie meldet dich bei der Kasse an, bei der du dich versichern möchtest. Dazu musst du aber deiner Firma eine sogenannte "Mitgliedschaftsbescheinigung" deiner Krankenkasse vorlegen. Also ruf lediglich bei deiner Krankenkasse an. Die sendet dir oder direkt dem Arbeitgeber eine "Mitgliedschaftsbescheinigung" zu.

Legst du keine vor, muss dich deine Firma fragen, wo du vorher versichert warst. Dann meldet dich deine Firma bei dieser Kasse an. Allerdings wird dann deine Firma bei dieser Kasse anrufen und eine Mitgliedschaftsbescheinigung verlangen.

Also kümmere dich um diese Bescheinigung und sende sie der Firma zu.

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