Hallo Zusammen,
ich bitte um Eure Hilfe !
Ich liebe seit 15 Jahren in Deutschland . Ich habe 2 Kinder die 4 Jahre und 2 Jahre alt sind.
Besteht für meine Kinder Anspruch auf Einbürgerung. ( ich liebe seit 20 Jahren in deutschland mit gültigem Visum. die ersten 8 Jahren Zählen bei mir nicht da ich studiert habe. Also ich bin erst seit ca. 10 Jahren rechtmässig in deutschland ( seit 5 2001).
besteht für meine Kinder ( gubuhren am 4.206 und 4 2008) Anspruch auf einbürgerung).
Bitte um Eure Hilfe