Wenn das Wohnrecht im Grundbuch eintragen ist, bleibt es von der Ausschlagung unberührt. Sollte der Opa jedoch zum Zeitpunkt der Eintragung bereits überschuldet gewesen sein, kann das Wohnrecht evtl. von Gläubigern, z.B. dem Finanzamt, angefochten werden, da durch die Eintragung des Wohnrechts evtl. die Gläubiger beeinträchtigt worden sind. Sie schreiben, dass das Grundstück in den Besitz (Eigentum?) des Finanzamts übergegangen sei. Von wem wurde es an das Finanzamt verkauft? Sofern dies nicht der Fall ist, stellt sich noch die Frage, ob das Wohnrecht die erste Rangstelle im Grundbuch hat. Bei einer evtl. Zwangsversteigerung ist es ratsam, dass Sie einen in Zwangsversteigerungssachen erfahrenen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen, da u.U. ein Doppelausgebot (mit und ohne Bestehen des Wohnrechts) in Frage kommt.
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Die monatlichen Bezüge der Richter ergeben sich aus dem entsprechenden Besoldungsgesetz und sind gestaffelt nach dem Lebensalter, beginnend mit dem 27. Lebensjahr. Die Beträge sind ersichtlich z.B. für hessische Richter über http://www.beamten-informationen.de/hessen_richterbesoldung R 1 ist z.B. ein Richter beim Amtsgericht, R 2 Direktor des Amtsgerichts mit z.B. 10 Richtern. Hinzu kommt evtl. ein Familienzuschlag (z.B. verh. mit 2 Kindern sind 289,04 € mtl.)