Ich muss sagen, tolle Freunde hast du. Ganz ehrlich, ich würde diesen Menschen aus meinem Freundeskreis verbannen. Denn so etwas zu tun bzw zu schreiben ist einfach nur absoluter blödsinn.

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Also soweit ich weiß, wenn du den Schaden verursacht hast und dein Chef keine Haftpflicht und keine Hausratversicherung hat, muss derjenige für den Schaden aufkommen, der Ihn verursacht hat. Denn es heißt, wenn man auf durchzug machen möchte, muss man dafür Sorgen, das dadurch kein Schaden entsteht. Und dadurch das es zu einem Schaden kam, aber nicht ausreichend etwas dafür getan worden ist, um diesen zu verhindern (der bei durchzug schon vorhersehbar ist), haftet der Verursacher. Da würde selbst nicht die Haftpflicht deines Chef den Schaden übernehmen (wenn er eine hätte). Da dies geschehen ist ohne vorher ausreichen Maßnahmen zu treffen um einen vorhersehbaren Schaden zu verhindern.

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Meiner Meinung nach, würde ich auf das Arbeitszeugnis verzichten. Ich kann verstehen das du aus Prinzip eines haben möchtest. Aber es bringt dir nichts, dich deswegen verrückt zu machen. Ich kenne keinen AG der nur aus Prinzip (weil du es so möchtest) das Arbeitszeugnis umschreibt. Ganz ehrlich ich als AG würde das auch nicht machen. Selbst wenn der jenige nach seiner Aussage, viel gefragt hat und immer pünktlich war. Denn die Pünktlichkeit hat nichts mit der Aufgabe zu tun. Pünktlichkeit wird schließlich von jedem AN verlangt. Selbst wenn du nie Krank warst, hat das nichts mit der Arbeit zu tun. Im Arbeitszeugnis geht es ja darum, was hat der oder diejenige für Leistungen gebracht. Und innerhalb der kurzen Zeit wo du angestellt warst, so denke ich, konnte sich den Ex AG kein Bild von dir machen. Daher würde ich die Empfehlen, auf das Arbeitszeugnis zu verzichten. Wenn dein neuer AG eines möchte oder danach fragt, bist du nicht verpflichtet Ihm eines zu geben. Das ist eine freiwillige Entscheidung. Ich habe nie ein Arbeitszeugnis vorgelegt. Und habe trotzdem Arbeit bekommen.

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zu der Antwort von gesperrter. Wenn man die EV abgibt, sieht es für die Zukunft nicht schlecht aus. Denn diese gilt max 3 Jahre. Der GV kommt zwar dann alle 6 Monate wieder aber sobald man die Schulden bezahlt hat, erlischt auch die EV. Soviel zu diesem Thema. Ich weiß wovon ich rede. Ich musste das auch machen.

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Erzwingen kann der GV das nicht. Laut meinen Erfahrungen, schaut sich der GV erstmal in der Wohnung um, ob es bei dem Schuldner etwas zu pfänden gibt. Bargeld, Wertgegenstände, die den Wert der Schulden inkl die angefallenen Kosten decken. Wenn nicht, hat der Schuldner 1 Woche Zeit die Schulden zu begleichen, notfalls halt die Eidesstattliche Versicherung. Dagegen kann sich der Schuldner nicht wehren. Andernfalls muss er ins Gefängnis. Und einen Haftbefehl zu bekommen dauert heutzutage nicht lange. Ich sage ganz ehrlich, wenn jemand Schulden macht und diese nicht bezahlen kann, sollte er auch dazu stehen. Denn immerhin haben Ihm andere Menschen etwas gegeben. Und das die Ihr Geld haben möchten, ist logisch. Daher würde ich versuchen die Schulden schnellst möglich zu bezahlen.

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Also das dass Jugendamt von deinem Vater Geld einfordert, kann ich mir nicht vorstellen ausser es handelt sich um Unterhaltsvorschuss. Anderfalls musst du dich bei örtlichen Behörden Informieren

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Ich würde dir empfehlen, wenn du es zu Hause wirklich nicht aushälst, dich an das Jugendamt oder den Notdienst zu wenden. Die können dir am besten helfen. Ich kenne das aus eigener Erfahrung, wie das ist. Aber ich muss meinen Vorrednern recht gebe. Auf Kosten des Staates zu leben, ist nicht gerade fein. Daher wende dich am besten an Behörden. Denn eine eigene Wohnung auf diesen Grund basierend, wirst du nicht bekommen. Die werden dir auch raten dich an dafür zuständige Behörden zu wenden. Und so blöd es sich anhören mag, aber dies ist für das Sozialamt, kein driftiger Grund. Daher musst du diesen Weg gehen.

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hallo Rocky,

da ich dies noch alles vor mir habe, kannst du mir dann sagen, was bei der bahnärztlichen untersuchung gemacht wird

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Wenn du in einer ZA Firma angestellt bist muss man immer damit rechnen, das es mal keine Arbeit gibt. Daher heißt es ja Zeitarbeit. Wenn du innerhalb der Probezeit Krank geworden bist, braucht kein AG einen Grund angeben. Tun Sie es dennoch, musst du darauf achten, das dort steht aus Betriebsbedingten Gründen oder Fristgerechte Kündigung steht. Dann passiert dir nichts. Denn dies kann überall passieren. Stehen aber andere Begründungen drin, die darauf hindeuten, das es aus Eigenverschulden geschehen ist, musst du nachweisen (Wenn du der Meinung bist, dies ist nicht so) das es kein Verschulden von Dir war. Kannst du dies nicht, dann könnte dir eine Sperre drohen. Ich hatte das gleiche Problem und musste leider vor das Arbeitsgericht. Ich hatte aber das Glück, das sich mein damaliger AG kurz vor der Verhandlung bei mir gemeldet hat und die Kündigung in eine Fristgerechte Umgewandelt hatte.

Leider musst du bis zu diesem Zeitpunkt weiter arbeiten, wenn die Kündigung zu 31.10.2011 ausgesprochen wurde. Machst du dies nicht, ist dies Vertragsbruch und Arbeitsverweigerung. Und dafür bekommst du definitiv eine Sperre. Solltest du dich aber weiterhin Krank Schreiben lassen, kann dies den Eindruck erwecken, das du dies absichtlich tust. Dann kann dein AG sogar Privat gegen dich vorgehen (kam letztens ein Bericht drüber, mit Anwalt für Arbeitsrecht), wenn er dir was böses möchte. Also musst du da sehr vorsichtig sein.

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ganz ehrlich, wenn ich von den Antwortern schon lese, was die machen, würde ich mich dagegen entscheiden. Denn dies klingt höchst unseriös. Ich würde dir raten, dir einen anderen Job zu suchen, wo du Ordentlich Geld verdienst ohne solchen Mist machen zu müssen. Erst recht, wenn die Firma im Ausland ansässig ist. Also lass die Finger davon. Ist aber im Endeffekt deine Entscheidung.

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Ich hatte das gleiche. Nur das es um das Erbe meiner Mutter ging. Da habe ich aber gleich von Anfang an gewusst das Sie Schulden hat. Und da habe ich von Anfang an das Erbe ausgeschlagen. Ich habe nie wieder etwas gehört. Weder vom Gericht noch von dem Lebensgefährten meiner Mutter. Also brauchst du es nur bei Gericht ausschlagen und gut ist.

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Ich würde dir empfehlen, wenn du keinen Ärger mit dem Amt haben möchtest, das Amt zu Informieren. Das Amt kann dir auferlegen, das du erstmal von dem Erbe deinen Lebensunterhalt bestreiten sollst. Das ist aber eine kann Leistung keine Muss Leistung. Und an das Amt musst du nix zurückzahlen. Du musst nur dann was zurück zahlen, wenn du in Bezügen vom Amt stehst, die dir aber zuviel berechnet haben. Sonst nix. Außer es gibt eine gesetzliche Regelung, wo das drin steht, das du einen Teil zurück zahlen musst, aufgrund des angetretenen Erbe. Aber berate dich am besten, mit deinem Sachbearbeiter vom Job Center.

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Hallo,

wenn du Schadenersatz einfordern möchtest, musst du dir sicher sein, das du Eindeutige Beweise hast, um dies zu belegen. Wenn du dies nicht hast, kann es passieren, das derjenige den du Anzeigen willst (wenn ich das richtig verstanden habe) gegen dich eine Anzeige wegen übler Nachrede macht. Daher würde ich dir empfehlen, erst dagegen vorzugehen, wenn du eindeutige Beweise hast. Andernfalls so denke ich, hast du keine Chance. Kein Chef kann etwas dagegen machen, wenn du dich woanders bewirbst. Voraussetzung ist, das wenn du dies von Arbeit aus gemacht hast, das dies nur ein erst Kontakt war und nicht mehr. Falls es mehr als nur ein erst Kontakt war, hast du keine Möglichkeit etwas dagegen zu machen. Diesbezüglich kam letztens was in Akte auf Sat1.

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Ich kann meinen Vorrednern nur Zustimmen. Heutzutage sollte man den Kinderwunsch erst nachgehen, wenn man sich dies auch Finanziell leisten kann.

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Hallo,

also Grundsätzlich bist du als leiblicher Vater verpflichtet Unterhalt an deine Kinder zu zahlen. Unabhängig davon, ob deine Ex Frau darauf verzichtet. Denn hier geht es um eure gemeinsamen Kinder. Und die haben laut Gesetzt einen Anspruch darauf. Solange du jedoch keinen Unterhalt zahlen kannst wegen Arbeitslosigkeit ect. macht dies erstmal der Staat. Wenn du jedoch irgendwann in Arbeit stehen tust, holt sich das der Staat zurück, Voraussetzung ist, das du über dem Selbsterhaltungswert bist. und ob du dann erneut verheiratet bist, spielt dabei keine Rolle. Denn eure gemeinsamen Kinder haben Vorrang.

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Hallo

ich würde Dir empfehlen, dir dies noch ein paar Tage anzuschauen. Ändert sich nichts, würde ich ein Gespräch mit deinem Chef suchen. Denn dies klingt fast wie Mobbing am Arbeitsplatz. Und das ist Strafbar. Auf der anderen Seite, wenn dies nur noch ein kurzer Aufenthalt dort ist, würde ich darüber hinweg sehen und mir danach eine anderen AG suchen. Aber suche erstmal das Gespräch mit deinem Chef, wenn du es nicht mehr aushälst.

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kommt mir so vor, als wenn dies eine Scheinehe war, damit dein jetziger Ehemann in Deutschland bleiben kann.

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Hallo,

meine Erfahrungen mit dieser Bank sind absolut Negativ. Ich rate jedem davon ab, mit dieser Bank Geschäfte zu machen. Aber der andere Antwort geber hat recht. Kläre dies in einem persönlichem Gespräch. Anders kommst du sonst nicht weiter.

Gruß Percy

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