ich wĂŒrde sagen, dass das möglich ist. du hast schon recht, wenn du argumentierst, dass das eine vergleichbare dienstleistung ist wie sie auch ein gĂ€rtner oder ein handwerker macht. also versuch's ruhig mal, ich denke das könnte klappen
in dem fall musst du deine einnahmen wie jetzt auch in deiner einkommenssteuererklÀrung angeben. das finanzamt holt sich die steuer dann also quasi auf umwegen. aber ganz sicher holt es sich as geld. dein auslÀndisches konto rettet dich also leider nicht.
Hallo, die Abgeltungssteuer zu umgehen wĂŒrde ich nicht zur obersten PrioritĂ€t bei der Geldanlage machen. Wenn dir ein Investment heute als zu risikotrĂ€chtig erscheint und du damit Geld verlierst, dann hast du auch nichts davon wenn du 25% Abgeltungssteuer auf nicht vohandene Gewinne sparst!
Generell gilt die Haftpflicht auch im Ausland wenn man sich nur vorĂŒbergehend dort aufĂ€lt. Aber keine Ahnung, ob die Versicheung ein Jahr als VorĂŒbergehend ansieht. Also sicherheitshalber sollte dein Kollege auf jeden Fall nochmal bei seiner Versicherung nachfragen
Wenn Mieteinnahmen im Ausland anfallen, mĂŒssen sie auch dort versteuert werden soweit ich weiĂ. Das kann natĂŒrlich attraktiv sein, weil die Steuern im Ausland oft niedriger sind als hier in Deutschland