Als Ausländerin in Deutschland gar nicht!

Und bevor hier wieder ein Schlauberger auf die blöden deutschen Gesetze schimpft:

Der Name gehört zum sog. Personalstatut, da darf immer nur der eigene Staat dran herumfummeln. ÜBERALL AUF DER WELT.

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Antwort auf frickingshitman

Umgekehrt - es muss einen guten Grund (einen WICHTIGEN Grund, § 3 NamÄndG) FÜR eine NÄ geben.

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