Als Ausländerin in Deutschland gar nicht!
Und bevor hier wieder ein Schlauberger auf die blöden deutschen Gesetze schimpft:
Der Name gehört zum sog. Personalstatut, da darf immer nur der eigene Staat dran herumfummeln. ÜBERALL AUF DER WELT.
Als Ausländerin in Deutschland gar nicht!
Und bevor hier wieder ein Schlauberger auf die blöden deutschen Gesetze schimpft:
Der Name gehört zum sog. Personalstatut, da darf immer nur der eigene Staat dran herumfummeln. ÜBERALL AUF DER WELT.
Antwort auf frickingshitman
Umgekehrt - es muss einen guten Grund (einen WICHTIGEN Grund, § 3 NamÄndG) FÜR eine NÄ geben.