Die wohnung ist 2qm größer hat aber, ein Kinderzimmer was wir dringend für unsere Tochter benötigen. Die wird jetz 2 Jahre und schläft noch mit im Schlafzimmer. Irgendwann wollen mein Freund und ich auch mal wieder durchschlafen, zumindest mehr oder weniger. Das Haus ist in der Zwangsverwalung. Der Anwalt der es verwaltet hat gemeint, ich soll ihm Schreiben wie Groß die Wohnung sein soll und was die Miete sein soll. Außerdem ist der Arbeitsweg kürzer für meinen Freund, da es näher am Arbeitsplatz liegt und es ist auch so besser, weil es nicht mehr so laut ist da nicht mehr so viele LKW's von Der Autobahn durch den Ort fahhren.

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Ein befristeter Mietvertrag kann legal gekündigt werden, wenn der Vermieter KEINEN Grund angegeben hat, warum du solange in der Wohnung wohnen bleiben musst. Ist das nicht der Fall, kannst du das Mietverhältniss nach BgB § 573c Kündigen mit der Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten. In dieser Zeit musst du aber, die komplette Miete inkl. Nebenkosten begleichen.

Oder geh zum Mieterbund dort können sie dir definitiv weiterhelfen. Die schauen sich deinen Mietvertrag an!

MFG Peggylein

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