Hallo zusammen!
Ich habe Fragen zu Buchungsregeln für Kundenskonto bzw. Forderungen.
Folgender Fall:
Einem Kunden wird eine Rechnung für erbrachte Leistungen gestellt. Die Zahlungsbedingung beinhaltet die Möglichkeit, Skonto zu ziehen.
Der Kunde nimmt diese Möglichkeit war und bezahlt den um den Skontobetrag reduzierten Rechnungsbetrag.
Wenn nun auf dem Kundenkonto nur der Zahlbetrag verbucht wird, bleibt der Skontobetrag als offene Forderung stehen.
Muss dieser Betrag auf jeden Fall ausgeglichen werden? Wenn ja, wann - gibt es einen festgelegten Zeitpunkt, zu dem das geschehen sein muss? Welche Konsequenzen drohen, wenn das nicht geschieht? Gibt es ggf. Unterschiede je nach Unternehmensgröße? Gibt es Schriftliches dazu (Gesetze, Vorschriften, Regeln)?
Vielen Dank für die HIlfe!