onlybusiness48 akzepieren meinen Kündigung nicht?

Nabend ;)

Ich habe ein Problen, ich habe mich aus Leichtsin bei onlybusiness48.de Angemeldet, habe nir AGB´s mal kurz überflogen und leider Gottes erst am Nächsten Tag Bemerk das ich für den Dreck 250 € Bezahlen soll..

Ich habe dann sofort einen Kündigung Per Post, E-mial, und Fax gesendet,

Gestern habe ich eine Antwort bekommen, und Zwar heißt es im Schreiben

"Ihre Kündigung kann nicht berücksichtig.. bla bla bla , es besteht ein Vertrag ohne Rücktrittsrecht.

Per Email bekamm ich dann noch das?

Die Zahl derer, die sich ihren vertraglich fixierten Zahlungsverpflichtungen gegenüber der „JW Handelssysteme GmbH“ (inzw. umbenannt in B2B Technologies Chemnitz GmbH) entziehen wollen, ist dank zahlreicher Gerichtsurteile rückläufig. Dennoch versuchen einige Unbelehrbare immer wieder, den B2B-Anbieter um die rechtmäßigen Gebühren zu betrügen. In die Vielzahl der diesbezüglich schon erlassenen Urteile reiht sich nun ein weiterer Richterspruch, diesmal vom Amtsgericht in Halle an der Saale.

Wie schon so oft in der Vergangenheit, so hatte sich auch diesmal der Kläger auf dem Onlineportal der „JW Handelssysteme GmbH“ (inzw. umbenannt in B2B Technologies Chemnitz GmbH) angemeldet. Mit einer solchen Anmeldung erhalten gewerbliche Kunden, Wiederverkäufer und Großhändler Zugang zu lukrativen Geschäftskontakten und Zulieferern. Im Gegenzug verpflichtet sich jeder Kunde vertraglich zur Zahlung einer pauschalen Gebühr in Höhe von 20,- Euro monatlich. Leider nicht neu für die Onlineplattform ist, dass sich einzelne Kunden immer wieder versuchen, sich ihrer Zahlungsverpflichtung zu entziehen. Auch im vorliegenden Fall strebte der Kläger beim Amtsgericht an, ein „Nichtbestehen eines Zahlungsanspruchs“ festzustellen. Zur Begründung führte der Kläger an, dass er bei Vertragsabschluss – also bei der Onlineanmeldung – nicht über die Kostenpflicht informiert wurde.

Die unparteiischen Richter prüften den Sachverhalt und unterzogen die Internetplattform einer eingehenden Begutachtung hinsichtlich möglicher Schwachstellen oder versteckter Kosten. Und wie schon viele Male zuvor fiel das Ergebnis eindeutig zugunsten der „JW Handelssysteme GmbH“ (inzw. umbenannt in B2B Technologies Chemnitz GmbH) aus.

http://textvorlage.melango.de/urteil14.pdf

Was soll ich denn nun machen?

Soviel ich weiß gibt es eine Gesetzliche Rücktrittsrecht.

...zum Beitrag

Du hast kein Widerrufsrecht als Gewerbetreibender.

...zur Antwort

Gewerbetreibende (Händler) haben kein Widerrufsrecht.

Die Nutzung des Angebots (Lagerware24.de) ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig.

Auszug aus den AGB http://lagerware24.de/agb.php

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der lagerware24.de, B2B Technologies Chemnitz GmbH, Geschäftsführer David Jähn, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz und dem Kunden (nachfolgend "Nutzer").

Die Anbieterin schließt Verträge ausschließlich mit Vertragspartnern, die die von der Anbieterin angebotenen Leistungen zum Zwecke ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestellen und/oder verwenden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistung ausgeschlossen.

§3 Höhe des Entgelts Der Nutzer verpflichtet sich für die Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die Datenbank einen Jahresbeitrag (Grundgebühr für 12 Monate: 240 EUR, entspricht 20 EUR/Monat) sowie die einmalige Servicegebühr (Aufnahmegebühr: 49 EUR) zu zahlen. Alle Preise für die von der Anbieterin angebotenen Produkte verstehen sich inklusive der jeweils im Fälligkeitszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer.

...zur Antwort

Als Händler hast du kein Widerrufsrecht!

...zur Antwort