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paulpaulson

23.09.2010
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paulpaulson
23.09.2010, 07:58
nicht genehmigter Umzug

Hallo,

ich bin vor einiger Zeit ohne Genehmigung der zuständigen ARGE umgezogen. Die neue Wohnung befindet sich im selben Haus (Vorderhaus ins Hinterhaus), hat ein halbes Zimmer mehr, ist von der Quadratmeterzahl her sogar ein kleines bischen kleiner, kostet jedoch im Monat 40€ mehr. Mit 45m² und 250€ Warmmiete wäre die Wohnung trotzdem noch allemal angemessen.

Seit dem Umzug muss ich die Mehrkosten selber tragen und habe schon mehrere Widersprüche verloren.

Meine Frage: Kann ich mich bei meiner Arge nicht einfach für 1-2 Monate abmelden und dann neu anmelden. Würde mir dann Aufgrund des Neu-Antrages die Miete vollständig bezahlt werden, oder gibt es eine Mindest-Abmelde-Frist?

...zum Beitrag
Antwort
von paulpaulson
23.09.2010, 08:21

Hmm...nicht sehr präzise und auch unhöflich, sowie beleidigend beantwortet...es war eine rein theoretische Frage.

Ich präzisiere...ich gehe seit ca. 2 1/2 Jahren auf eine Abendschule und könnte im letzten halben Jahr Bafög beziehen.

Meine Frage: Würde nach dem Bezug vom Bafög mir bei einem Neuantrag von Harz IV die neue Wohnung in tatsächlicher Höhe, also in vollem Umfang entsprochen werden?

...zur Antwort
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