Antwort
Hmm...nicht sehr präzise und auch unhöflich, sowie beleidigend beantwortet...es war eine rein theoretische Frage.
Ich präzisiere...ich gehe seit ca. 2 1/2 Jahren auf eine Abendschule und könnte im letzten halben Jahr Bafög beziehen.
Meine Frage: Würde nach dem Bezug vom Bafög mir bei einem Neuantrag von Harz IV die neue Wohnung in tatsächlicher Höhe, also in vollem Umfang entsprochen werden?