Antwort
Die Mitarbeiterin hat ein Attest vom Gyn vorgelegt. Da heißt es nur wegen §1 Muschg Beschäftigungsverbot. Dies wird vermutlich wegen der ärztlichen Schweigepflicht nicht weiter ausgeführt. Der Arbeitgeber kann dann die Krankenkasse kontaktieren und seine Zweifel vortragen. Und was geschieht bitte dann? Muss die Mitarbeiterin dann zum Vertrauensarzt? Wenn der nun sagt leichte Arbeit müsste möglich sein, muss sie dann arbeiten?