Hallo Jeder kennt das sicher der ALG2 empfängt , ich bin auch so einer der ergänzend zu einer 30 Std Stelle noch Unterstützung bekommt. Ich bin toatl Happy mit meinen Job. 30 Std reichen für mich, da ich eine Chronische Krankheit habe und eine Behinderung von 60%, zumehr nicht in der Körperichen Leistung stände. In Regelmässigen Abständen bekomme ich denoch die Aufforderung mich zu Bewerben und bekomme vom Jobcenter vorschläge. Da ich meine Behinderung nicht verheimliche und es auch meinem jetzigen Arbeitgeber nicht vorenthalten habe, darf das Jobcenter mir eine Sanktion verhängen, weil ich durch das erwähnen meiner Behinderung ja anscheinend keine Intresse an eine andere tätigkeit zuhaben scheine. Ist es mein gutes Recht in einer Bewerbung Ehrlich zusein und soetwas anzusprechen? Danke für eure Hilfe
Sanktionen vom Jobcenter wenn man in der Bewerbung seine Behinderung anspricht?
Bewerbung,
ALG II,
Sanktion
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