Habe die Verhandlung gewonnen und eine Abfindung in höhe meines Bruttogehaltes, netto ausgezahlt bekommen! Nur Mut!

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Wenn die fristlose Kündigung nun nicht wirksam sein sollte, dann müsste mir die Leihfirma doch bis Ende der Künd.frist meinen Lohn weiterzahlen. Richtig?

Und was wäre wenn ich nun arbeitsunfähig würde?

Ganz ehrlich: Es hat auch was mit genugtuung zu tun. Was besseres als nie wieder was von mir zu hören kann denen doch nicht passieren.

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Mein Entleihbetrieb hat mit dem Betrieb in dem ich arbeite die günstigste Entgeltgruppe festgelegt. Helfer ohne nähere Bezeichnung, EG1, 7,38€ brutto. Im Interesse fast aller. Habe meinen Entleihbetrieb auch schon angesprochen und Argumente vorgebracht. Aber die haben keinerlei Interesse daran etwas zu ändern. Mein Vertrag mit der Leihfirma beruht auf dem BZA Tarifvertrag. Und laut diesem arbeite ich recht eindeutig in der EG2. Oder sollte ich vielleicht mal einen RA dazu befragen..

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