Was meinst du mit "wert sein"? Den Wert, wenn man die kaufen will oder wenn man sie verkaufen will?

Ein Juwelier wird sagen, wie viel die Uhr bei ihm kosten würde. Das heisst nicht, dass er auch soviel dafür bezahlt.

Wenn es darum geht zu wissen, wie viel du dafür kriegst, würde ich in einem Online Pfandhaus fragen.

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In der Schweiz arbeiten lohnt sich meistens und gleich dort wohnen auch, denn die Steuern sind niedriger und die Krankenkasse ist auch billiger, wenn man gut verdient.

Die Lebenshaltungskosten sind zwar höher, aber - wenn man nicht gerade in unmittelbarer Grenznähe wohnt - lohnt es sich nicht, jeden Samstag wegen ein paar Schnitzeln über der Grenze einkaufen zu gehen. Das Auto fährt ja nicht umsonst.

Als Grenzgänger hat man das gute Schweizer Gehalt, die günstigen Lebenshaltungskosten in Deutschland, aber auch die hohen Deutschen Steuern.

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Wenn der Prüfungsaufschlag vorher vereinbart wurde, sehe ich da nichts widerrechtliches.

Ich nehme an, die 10 EUR wurden nicht in bar bezahlt, sondern dem Kredit hinzugerechnet. Da spricht dann auch nichts dagegen, dafür Zinsen und Gebühren zu verlangen.

Die Gebühren im Pfandhaus kann man nicht mit den Gebühren bei der Bank vergleichen. Bei der Bank werden damit Dienstleistungen der Bank bezahlt, beim Pfandkredit sind es einfach Zinsen mit anderem Namen.

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Das ist leider normal, weil PayPal das absolut letzte ist. Kostet viel, nützt nichts, Kundendienst nicht brauchbar. Wenn Paypal das Konto schliesst und Geld blockiert, bleibt einem nur der Rechtsweg, was teuer werden kann und dauert.

Als Käufer kann der angeblich vorhandene Schutz ein Argument sein, was der in der Praxis hilft, bleibe dahingestellt. Aber als Verkäufer sollte man wenn immer möglich Banküberweisung oder Barzahlung als Zahlungsmethode nutzen, egal ob privater oder gewerblicher Verkäufer.

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Ja, manche Pfandhäuser nehmen Fahrräder an. Natürlich nur welche, die auch was wert sind, d.h. nicht älter als etwa ein Jahr, Markenprodukt und sehr guter Zustand. Eine alte Gurke im Pfandleihhaus loszuwerden funktioniert bei Fahrrädern genauso wenig wie bei elektronischen Artikeln.

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Kann er, aber wieso sollte er? Der Bundesrat ist in der Schweiz die ausführende Gewalt (Exekutive) und nicht die gesetzgebende Gewalt (Legislative), wie in Deutschland. Der Bund kann direkt Gesetze dem Parlament vorschlagen. Ein Umweg über eine Initiative ist nicht nötig.

Für den Fall, dass der Bundesrat am Parlament vorbei direkt eine Vorlage dem Volk vorlegen will, könnte er eine Initiative starten. Das ist meines Wissens aber noch nie vorgekommen. Auch würde der Bundesrat oder einzelne Bundesräte das als Privatpersonen machen und nicht als Exekutive.

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Die Frage ist zwar etwas alt, aber vielleicht sind Sie immer noch an einer Antwort interessiert: Das Pfandleihhaus überprüft, ob das Handy echt ist. Ausserdem gibt es gesetzlich eine Garantie, wie bei allem was verkauft wird. Wenn die eine falsche Uhr verkaufen, muss das Pfandhaus für den Schaden aufkommen bzw. die Uhr zurücknehmen.

Wenn Sie natürlich ein Experte wären (z.B. professioneller Schmuckhändler), da würde es etwas anders aussehen.

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Die zivilrechtliche Lage ist ziemlich klar: Sie müssen das Darlehen samt Zinsen zurück bezahlen, wenn die Uhr wirklich falsch ist.

Dazu kommt aber noch was anderes: Wenn Sie gewusst haben, dass die Uhr falsch war, gibt es da im Strafrechtein ganz hässliches Wort dazu, nämlich Betrug. Da kommt es auch darauf an, ob sie davon ausgehen konnten, ob die Uhr echt ist. Wenn Sie die am Strand ohne Quittung, Box und Papiere gekauft haben, dann ist das was anderes, als wenn die Uhr bei einem Juwelier gekauft wurde.

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Es geht ohne Kosten, weil Ihnen Ihr Bruder das Handy eigentlich geklaut hat. Wenn Sie ihn anzeigen, müssen Sie den Pfandkredit nicht zurückbezahlen und kriegen das Handy zurück. Aber: Ihr Bruder hat dann gleich zwei Verfahren am Hals. Erstens der Diebstahl des Handys und zweitens den Betrug am Pfandleihhaus.

Ansonsten hilft nur: Darlehen und Zinsen bezahlen und Handy einlösen. Oder das Handy verfallen lassen und den Handyvertrag für "nichts" weiter zu bezahlen.

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Ich bin auch aus der Schweiz nach Deutschland gezogen. In meinem Fall habe ich folgendes erlebt:

- Mein Lohn für eine gleichwertige Arbeit bei der gleichen Firma war um einen Drittel niedriger. Die viel höheren Steuern in Deutschland hatte mein Arbeitgeber übernommen.

- Die Lebenshaltungskosten empfand ich auch etwa um einen Drittel niedriger (in Deutschland sind Lebensmittel viel billiger, Krankenkasse viel teuer, Wohnungen viel günstiger). Das ist aber nur meine Ansicht, kommt natürlich darauf an, was man kauft, wie man lebt.

- Die Dienstleistungen des Staates oder staatsnaher Betriebe (Telekom, Bahn) empflinde ich in Deutschland als wesentlich schlechter, aber immer noch gut.

- Insgesamt glaube ich (da gibt es bestimmt im Internet Erhebungen dazu), dass das Lohngefälle in Deutschland viel steiler ist als in der Schweiz. Mein Beispiel: ich habe in der Schweiz als Führungskraft das doppelte des Lohns erhalten, den der am niedrigsten bezahlt Mitarbeiter erhalten hat. In Deutschland das dreifache.

Zusammengefasst: Finanziell ist es interessanter in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Ich gehe eines Tages auch wieder dahin zurück. Aber auch in Deutschland lässt sich gut leben. Noch besser, wenn man mehr als der Durchschnitt verdient.

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Schwierig zu beantworten, wenn man nicht weiss, um welche Art von Produkten und um welche Umsätze es geht. Folgendes muss man unter anderem beachten:

- Einkommenssteuern: Wenn man was daran verdient, wird das ab einem gewissen Betrag einkommenssteuerpflichtig.

- Mehrwertsteuer: Wenn es mehr ist, als der Verkauf von privaten Dingen wie gebrauchte Möbel, Mobiltelefone oder so, wenn das ganze einen gewerblichen Charakter hat, wird das auch mehrwertsteuerpflichtig. Hier gibt es Freibeträge und vereinfachte Verfahren. Um da was genaueres zu sagen, muss man wissen, um wie viel es geht

- Sozialversicherungen: Je nach Art des Geschäfts kann auch eine Sozialversicherungspflicht entstehen (AHV/IV/EO)

- Haftpflichtversicherungen: Nicht vorgeschrieben, aber vielleicht nötig. Etwa eine zusätzliche Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflicht zahlt nicht, wenn sich jemand mit deinem Produkt verletzt oder sonst ein Schaden entsteht

Das sind die wichtigsten Punkte, die zu mir einfallen. Je nach Produkt kommt natürlich noch einiges an Vorschriften hinzu, speziell bei allem mit Menschen oder Tieren in Berührung kommt wird wie Nahrungsmittel, Kosmetikprodukte, Heilmittel etc.

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Das hängt davon ab, in welcher Zone das Bauernhaus liegt. Wenn es etwa in der Landwirtschaftszone liegt, kann es nicht anders, das heisst nicht-landwirtschaftlich genutzt werden.

Dazu sollte auch das Grundbuchamt / der Notar Auskunft geben können, denn ein landwirtschaftliches Grundstück kann nicht ohne weiteres verkauft werden (bäuerliches Bodenrecht).

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