ich würde genauso sehen wie die beiden vor mir: studiengang ist konkret das, was du studierst, studienrichtung ist ein übergeordneter Begriff, um die allgemeine studienrichtung zu bezeichnen. Wie allgemein das bezeichnet wird, ist eine andere frage. Die studienrichtung des studiengangs religionwissenschaft kann sowohl Geisteswissenschaften oder/auch Sozialwissenschaften sein.
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Und was hast Du jetzt letztendlich gemacht? Ich habe nämlich den gleichen Fehler auch mit derselben Seite gemacht... Wäre Dir über einen Ratschlag sehr dankbar!
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@Chris: Bist Du sicher, dass man das Widerrufsrecht nicht gem. § 312 d III Nr.2 ausschließen kann? Die könnten ja argumentieren, dass die Dienstleistung schon ageboten wurde.
Viele Grüße