Antwort
@sipa86 es hängt davon ab , was für krankheiten du hast, siehe dir bitte §21 Abs.5 SGB II an ..einfach bei Google suchen. z.B.bei MS(multiplisklorose) Kranke ist die Übernahme der Kosten für eine Krankheitsbedingten Ernährungsaufwand zu Gewähren.