Ist zwar etwas älter das Thema aber das sollte das Problem in Zukunft klären.

Die Sicherheitsstufen nach DIN32757, wer sich mit dem Thema Aktenvernichtung einmal auseinander gesetzt hat, stolpert immer wieder über diese Norm, doch was bedeutet sie?

Sie regelt hauptsächlichen Anforderungen an Maschinen und die Partikelgröße des zu vernichtenden Materials und definiert somit die Sicherheitsstufen in ihrer Reproduzierbarkeit.

Alle Unternehmen und Geschäfte sollten mindestens in Sicherheitsstufe 3 ihre Akten und Dokumente vernichten.
Bei personenbezogenen Daten, d.h. wo eine Telefonnummer oder irgendein Rückschluss auf eine privat Person gezogen werden kann, sollte meines Erachtens schon die Sicherheitsstufe 4 gewählt werden.

Die Sicherheitsstufe 5, findet man im Alltag eher selten, da der technische Schnitt doch sehr aufwendig und somit teuer ist. Zudem ist dieses Material sehr schlecht zu recyceln.

 


Sicherheitsstufen zur Aktenvernichtung laut DIN32757-1

In Deutschland wird die Datensicherheit eines Aktenvernichters nach den fünf Sicherheitsstufen der DIN-Norm DIN 32757 bewertet. Die höchste Sicherheitsstufe 5 fand in der Praxis kaum Verwendung, am häufigsten war die Sicherheitsstufe 2 oder 3 anzutreffen. Vereinzelt bewarben einige Hersteller auch die Sicherheitsstufe 6, welche aber nicht in der DIN 32757 genormt ist.

Sicherheitsstufe 1
Streifen
allgemeines Schnittgut Sicherheitsstufe 2
Partikel oder Streifen
interne Unterlagen (Privatbereich) Sicherheitsstufe 3
Partikel oder Streifen
vertrauliche Dokumente (z.B. Personalabteilungen, Planungsbüros, Rechtsanwälte, Marketing & Vertrieb) Sicherheitsstufe 4
Partikel
geheim zu haltendes Schriftgut (gemäß Vorschriften bei VS z.B. Ärzte, Kliniken, Entwicklung, Geschäftsführung) Sicherheitsstufe 5
Partikel
geheim zu haltendes Schriftgut mit außergewöhnlich hohem Sicherheitsanspruch (z.B. Regierungsstellen, Militär, Grundlagenforschung)

 

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