Hallo an alle. Zuerst Entschuldige ich mich bei allen die Kommentiert haben. Ich war gestern außerrand und band! Ich bin Froh das der Vermieter einverstanden war! Es hätte auch anders sein können... Ich habe der hinsicht garkeinen Plan über solche fristen... War bis 18 im Heim und seit erst 6 Monaten eigene Wohnung. Für die Stern vergabe war ja schon überstürtzt, aber mit der Idee des NAchmieters suchen kam wie ein Lämpchen auf... In Zukunft werd ich es hier und draussen beachten und nach denken :) Danke!

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Wollte noch mal bestätigen das ich am 28.02 draussen bis!!! schwein gehabt in letzter minute! Danke an Euch

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Hier sind echt möchte gern Experten... Sogar im Bundesministerium der Justiz steht das!

§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

Und mir grünes sowas anderes sagen...

:P

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tja tja... Art. 229 EGBGB § 3 Nr. 10. - § 573c BGB

ich werd Jurist xD

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Ich dachte hier wären einige Experten unter uns Blondies... :/

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In anderem Berichte steht auch so was

Kündigungsfrist Mietvertrag Wohnung

Möchte es gelöst haben....

Art. 229 EGBGB § 3 Nr. 10.

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Schuldigung das ich nochmals störe...

Aber: hab grad gefunden...

a) Zulässig ist die Kündigung grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats. Hinweis zur Fristberechnung: Auch der Samstag ist grundsätzlich ein Werktag. Ist ein Samstag allerdings der dritte Werktag, so zählt er nicht mit: Der Mieter kann auch noch am folgenden Montag kündigen. Beispiel: Der Vermieter/Mieter will für Ende April kündigen. Die Kündigung muss dem Mieter/Vermieter bis zum 3. Februar zugehen. Ist der 3. Februar allerdings ein Samstag, so kann auch noch am Montag, dem 5 . Februar, gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung erst am Dienstag, dem 6. Februar, endet das Mietverhältnis erst Ende Mai.

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Und wenn ich noch heut am 03.02. Kündige?

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Das ist ja blöd... Dachte... Weil da nicht irgendwie nicht so konkret steht... :(

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Echt? Warum?

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