am besten unter dem kopfkissen. wertpapiere taugen nichts, zur bank würde ich es auch nicht bringen (vgl. zypern) und auch edelmetalle sind marktabhängig. am besten du investierst die kohle und gönnst dir ein schönes leben. urlaub, ein neues auto, party, alles was dir spass macht. sparen ist in dieser welt echt sinnlos.

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Wer muss Gerichtskosten tragen, wenn Mandant den Weg gar nicht wollte?

Hallo,

In diesem Fall geht es darum, dass ein Beklagter einen Anwalt aufsuchte, diesen jedoch aufgrund finanziell schlechter Lage nur um einen einzigen Brief bat bzw. dafür beauftragte. Doch entgegen der Absprache (im Beisein der Ehefrau und schriftlicher "Bitte" per Einschreiben) setzte dieser nicht nur weitere Briefe auf, sondern ging recht zügig sogar über Gericht. Da der Anwalt den Beklagten jedoch nicht darüber informierte sondern dieser davon erst erfuhr, als er den Kostenfestsetzungsbeschluss und den verlorenen Prozess direkt vom Gericht erfuhr, hatte er quasi gar keine Chance, sich dagegen zu wehren. Letztendlich liegen die Kosten hierbei also nicht bei den ausgemachten rund 50,00 € Anwaltskosten sondern insgesamt inkl. Gerichtskosten und Gegenseite bei deutlich höherer Summe. Die Gegenseite hat der Beklagte selbstverständlich bezahlt, weil er sich seiner eigenen Schuld bewusst ist, jedoch kann und möchte er die Gerichtskosten eigentlich nicht zahlen, weil diese nicht Bestandteil des "Auftrags" waren.

Aber wie es so schön ist. Recht haben heißt nicht gleich Recht bekommen. Der Anwalt wollte dazu keine Stellung nehmen, die Anwaltskammer fühlt sich nicht zuständig und war ebenso nicht zu einem Gespräch bereit. Wie sieht es also rechtlich aus. Muss der Mandant, also der beklagte, die Gerichtskosten wirklich zahlen oder wie sieht es aus? Abgesehen von der nicht vorhandenen moralischen Seite so sehe ich auch keinen großen finanziellen Vorteil aus Sicht des Anwalts darin, wenn man einen Fall über das Gericht zieht mit einem Mandanten, dessen finanziellen Mittel von vorn herein nicht da waren, um diesen Fall begleichen zu können. Warum macht man sowas und darf man das überhaupt?

Vielen Dank

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Der Mandant dürfte beim Anwalt eine Vollmacht unterschrieben haben. Darin ist geregelt, was der Anwalt macht und auch die Kosten sind beschrieben. Sollte der Mandant mittellos sein, kann er Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Ob dies allerdings jetzt noch nach dem Prozess möglich ist, kann ich nicht sagen.

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Weiß nicht wie alt Du bist, würde aber den Ausführungen nach zu urteilen auf 15-20 tippen. Demnach solltest Du Deinen Alkkonsum einschränken und nicht bis zum get-no tanken. 1-2 mal pro Monat etwas über den Durst trinken dürfte OK sein, aber nicht übertreiben.

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