Hallo,
egal ob du nebenberuflich oder hauptberuflich selbsständig bist, die Krankenversiicherung musst du nicht wechseln.
Du musst als Selbstständiger in keine private Krankenversicherung.
Für einen kleinen Nebenerwerb kannst du die Einnahmen Überschuss Rechnung abgeben.
Ab einem Umsatz von 500.000 Euro im Jahr oder einem Gewinn ab 50.000 Euro im Jahr musst du bilanzieren.
Erst dann zählt die Einnahmen Überschuss Rechnung nicht mehr.
Zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung musst du sämtliche Belege (deine Rechnungen, Rechnungen welche deine Firma bezahlt hat) mit einreichen.