Hallo, hätte folgende Frage zu einem Notausstieg/Rettungsweg in der Dachschräge.
Bei unserem Einfamilienhaus ist das Satteldach (2.OG) vollständig ausgebaut, über eine Balkontür gelangt man auf einen Balkon, ein zusätzliches, öffnenbares Fenster ist in der Giebelwand vorhanden. Im Bad befindet sich ein Schwingfenster mit Notausstieg, welches derzeit zur Begehung des Dachs durch Handwerker genutzt wird.
Das Dachfenster ist von der Straße erreichbar, der Balkon vom Garten hinter dem Haus, das Seitenfenster ist vom Nachbargrundstück aus erreichbar.
Wir wollen jetzt dieses Dachfenster durch ein neues ersetzen.
Frage: Muss das neue Fenster den Anforderungen einer Notausstiegsöffnung als Rettungsweg erfüllen ? Wir hätten ja bereits 2 Rettungswege (Tür zum Balkon, Seitenfenster).
Viele Grüße