Ja, sie sind verpflichtet ihr Einkommen offenzulegen, weil sie ein Kleinunternehmen sind und somit gelten sie als Kaufmann. Auch das ALG2 gilt schon als Einnahmen, sollte bei Finanzamt angeben werden. Das Finanzamt will nur erfahren, ob sie ein Gewinn gemacht haben. Nein, Rechnungen nicht, nur dann, wenn das Finanzamt es verlangt. Deswegen die Ordner aufbewahren für sechs Jahre. In Steuererklärung dazu heften, Einnahmenüberschussrechnung, Kassenbuch und Buchungsprotokoll. Ein Tipp, besorge dir die Software Wiso Sparbuch, dort ist alles drin.:)