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ottochris

29.08.2012
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bigsur
27.08.2012, 15:28
Einkommensteuer Einnahme-Überschußrechnung - wie mache ich das?

Ich bin Kleinunternehmer und stocke derzeit noch n´mit ALG2 auf. Ich bin also nicht Einkommensteuerpflichtig, muß aber eine 0-Erklärung abgeben. Dazu muß ich eine Einnahme-Überschuß-rechnung machen. Da ist soweit auch kein Problem - aber ich weiß nicht, welche Unterlagen ich einreichen muß. Die komplette Rechnung mit allen Einzelposten oder nur die Ergebnis-Zahlen?

...zum Beitrag
Hilfreichste Antwort
von ottochris
29.08.2012, 02:44

Ja, sie sind verpflichtet ihr Einkommen offenzulegen, weil sie ein Kleinunternehmen sind und somit gelten sie als Kaufmann. Auch das ALG2 gilt schon als Einnahmen, sollte bei Finanzamt angeben werden. Das Finanzamt will nur erfahren, ob sie ein Gewinn gemacht haben. Nein, Rechnungen nicht, nur dann, wenn das Finanzamt es verlangt. Deswegen die Ordner aufbewahren für sechs Jahre. In Steuererklärung dazu heften, Einnahmenüberschussrechnung, Kassenbuch und Buchungsprotokoll. Ein Tipp, besorge dir die Software Wiso Sparbuch, dort ist alles drin.:)

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