Hallo,
WICHTIGE FRAGE!
Mein ehemaliger Arbeitgeber, schafft es seit 2 MONATEN nicht mir meine restlichen Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Lohnschein, Lohnsteuerbescheinigung 2011 und Arbeitszeugnis) auszuhändigen, auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht.
Ich arbeite seit 01.04.2012 wieder bei einem neuen Arbeitgeber - der selbstverständlich meine Lohnsteuerkarte benötigt.
Ich habe mich bereits schlau gemacht und in Erfahrung gebracht dass das Finanzamt eine Bescheinigung ausstellen kann, die ich meinem neuen Arbeitgeber abgeben kann.
Nun meine Frage: Wenn das FA mir diese Bescheingung unter Angabe meiner SteuerID mit Hinterlegung meiner aktuellen Steuerklasse (gültig ab 2013; aber ja bereits seit Ewigkeiten vorhanden) ausstellt, wird dann trotzdem Steuerklasse VI eingetragen? Oder meine aktuelle Steuerklasse?
Danke für eure Antworten!
MfG
Kitten