Antwort
Nein
Nicht mal im Traum.
Nicht mal im Traum.
Ich 95 und meine Freundin 06
Es gibt auch eine sogenannte Sprungrevision, die man vorm Amtsgericht einlegen kann, wodurch man direkt beim OLG landet.
Zum Vorspiel gehört es definitiv dazu.
Als Schöffe am Landgericht kann ich dir sagen, dass diejenigen, die einen souveränen Eindruck vermitteln wollen und auch keine Einlassung abgeben, um sich nicht selbst zu belasten, oft am Ende die Fassung verlieren und sich um Kopf und Kragen reden.