Die Beantwortung deiner Frage ist ganz einfach, denn sie ergibt sich direkt aus dem Recht, genauer aus dem Gesetz:

Wem ein Grundstück gehört und in welchem Umfang ist Teil des Sog. Sachenrechts, welches wiederum Teil des BGBs, also des Privatrechts ist.

Hier steht in §905: Das Recht des Eigentümers eines Grunstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche Erdkörper unter der Oberfläche.

Also theoretisch alles über und unter deinem Grundstück. Wichtig ist aber jetzt Satz 2 des §905 BGB: Der Eigentümer kann jedoch EInwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.

Heißt im Klartext: Wenn z.B. 1000m unter deinem Grundstück Holzkohle abgebaut werden würde, dann kannst du keinesfalls deshalb dagegen vorgehen, weil der Abbau in deinem Eigentum stattfindet. Dazu gibt es glaube ich auch ziemlich viel Rechtssprechung. Einfach mal nach Urteilen zu §905 BGB googeln.

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