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opti002

06.05.2011
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opti002
06.05.2011, 06:05
Grundsicherung Harz 4

Ich habe meinen Antrag auf Harz 4 am 18.04.2011 gestellt. genehmigt wurde, er erst ab den 1.5.2011. Vorher habe ich Überbrückungsgeld von der Rentenversicherung bezogen. Da ich eine Umschulung zur Industriekauffrau gemacht habe. Gezahlt wurde immer zum 24 eines Monats. Nach beendigung der Prüfung welche am 17.05.2011 war, bekam ich noch 3 Monate Geld von denen. Weil ich nicht soviel Geld bekam, sogar unter dem Sozialsatz lag, habe ich die Miete immer von der Zahlung am 24 gezahlt. Nach der Prüfung, bekam ich weil ich Nachweisen musste, dass ich noch keine Arbeitsstelle hatte, noch später mein Geld. Da der zahlungfluss bei der Rentenversicherung am 24 oder 30 war. Somit habe ich meine miete immer immmer zum letzten gezahlt. Bei dem Antrag wurde mir diese Zahlung für April angerechnet, so das ich nun mit einer Miete im Rückstand bin.

Meine Frage nun, ob es es was nutzt wenn ich im Einspruch gehe?

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Antwort
von opti002
06.05.2011, 08:16

Danke. habe ein Termin am Montag bei meinem Sachbearbeiter, hoffe da kann ich alles klären.

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