Zunächst zum Bildschirm: Wie gross soll der Zweitmonitor sein? Soll der externe Monitor der Hauptbildschirm sein? In diesem Falle ist ein 13'" MacBook auch ok. Wenn aber der Bildschirm vom MacBook der Hauptschirm ist, dann ist 15" die richtige Wahl. Bitte beachten: diesen gibt es nicht nur entspiegelt (empfehlenswert), sondern auch mit einer höheren Auflösung (1680 x 1050) , was ich persönlich SEHR empfehlen kann (hab' ich selber) - allerdings ist dann natürlich alles kleiner dargestellt.

Ich persönlich finde, dass 8GB statt 4GB Arbeitsspeicher mehr bringt als 2,4GHz statt 2,2GHz.

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3 tage und : ja! aber manche kerle finden's auch gut, wenn die frau aktiv wird - kommt auf den typ an! (and by the way: wenn eine frau heute etwas haben will, darf sie das auch sagen, oder?)

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Die Rechtschreibung wurde unterm Kaiser eingefuehrt, weil in Deutschland ja alles seine Ordnung haben muss. Vorher war's ziemlich wurscht, wie man schrieb, solange es verstanden wurde. Wenn jetzt die dauernde Verletzung der Regeln durch die Anwender kritisiert wird, muss ja nicht immer der Anwender alleinige Ursache sein. Sprache ist lebendig und aendert sich. Soll sie doch..?!

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Du sagst nichts darueber, wie sich der Alkohol auswirkt?! Betrinkt er sich taeglich oder trinkt er nur gerne ein Bier zum Feierabend? Entscheidend ist ja nicht so sehr, wie oft er trinkt sondern vielmehr: vieviel! Und noch viel mehr: aus welchem Grund?! Franzosen und Italiener trinken taeglich Wein zum Mittag, aber niemand dort wuerde das als Alkoholproblem sehen. Die trinken auch nicht, um zu vergessen, sondern weil es ihnen schmeckt.

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ein antibiotikum bekaempft existierende krankheitserreger! wenn (noch) keine da sind, kann es folglich nicht wirken! antibiotika sind daher vorbeugend mal mindestens sinnlos!

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Schlimm ist (wahrscheinlich) nur, dass Du richtig Geld verschenkt hast ohne Steuererklaerung! Ich habe im Jahr immer ueber 1.000 Euro als Rueckzahlung, aber das ist natuerlich abhaengig von Einkommen und Familenstand etc...

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die 12!!!

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Unter Umstaenden ist ein muendlicher Vertrag zustandegekommen, der ware dann genauso gueltig wie ein schriftlicher - nur oft ist sowas schwer zu beweisen. Gehe am besten direkt zu einem Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) in deinem Betrieb. Gibt es dort keinen solchen, kannst Du Dich auch an das Arbeitsamt (der wie es heute heisst) wenden und um Rat fragen oder dirket zur oertlichen Gewerkschaftsvertretung gehen!

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