Darf der Vermieter einen Winterdienst plötzlich auf die Mieter umlegen?

Hallo zusammen!

Seit meinem Einzug hier vor über 5 Jahren, verhält es sich mit dem Winterdienst So, dass der Vermieter einen Winterdienst ordert, der Kostentechnisch dann jedes Jahr bei der Jahresendabrechnung auf die Mieter umgelagert wird. So weit so gut.

Seit gestern Abend haben wir nun - neben einem Sack Streusalz - jeder einen Brief im Kasten, in dem steht, dass für dieses Jahr kein Winterdienst gefunden wurde und der Räum und Streudienst somit auf die Mieter umgelagert wird. Anbei ein Plan, wer wann damit dran ist.

Es handelt sich hier um fünf Häuser mit je sechs Parteien.

Im Plan inbegriffen sind leerstehende Wohnungen, eine Rentnerin die schon seit 1 1/2 Jahren in einem Pflegeheim ist (sie konnte sich aber noch nicht von ihrer Wohnung trennen, weil sie hofft, wieder nach Hause zu kommen), ein 87 jähriges Pärchen von denen sie durch Chemo sehr gekennzeichnet ist und er durch Dialyse sehr geschwächt ist und viele, viele alleinstehende Witwen, die froh sind, wenn sie ihren Müll alleine raus bekommen.

Der Rest geht arbeiten. Einige - wie ich - in wechselnden Schichten.

Nun habe ich heute morgen mit meinem Küchenbesen (wir haben ja garkein Arbeitsmaterial!) den Eingang und Gehweg gefegt, weil die leerstehende Wohnung unter mir dran wäre - ich aber auch die Gefahr nicht eingehen will, dass das sehr kranke Pärchen neben mir dahingehend etwas tut oder gar fällt.

Die Frage nach diesem Roman: Darf der Vermieter dies ohne Ankündigung - so plötzlich - mit dem Wissen, dass kein Arbeitsmaterial außer diesem einen Sack Salz vorhanden ist?

Wie soll und kann es funktionieren, wenn in diesem Plan alle mit inbegriffen sind (selbst nicht vorhandene Mieter), vor allem die, die gar nicht können?

Mag übertrieben klingen, aber als Beispiel nehme ich mal nur das Haus, in dem ich wohne: Das kranke Pärchen, eine Seniorin im Pflegeheim, eine leerstehende Wohnung, ein Single - ambulante Pflege im Schichtdienst, ein Ehepaar mit Kind - er Schichtdienst, sie Masseurin und ich Schichtdienst in der Gastronomie - auch Wochenende und Feiertage.

So ungefähr sieht es auch in den anderen 4 Häusern aus.

Wie soll man hier dieser plötzlichen Verpflichtung nachkommen? Ist dies alles so zulässig?

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Alsoooo...

Erstmal Danke für die zahlreichen und schnellen Antworten!!

Ich habe mor meinen Mietvertrag raus gesucht und mal nachgeschaut. Eingezogen bin ich hier am 01.03.2012.

Im Mietvertrag steht eindeutig, dass der Räum-und Streudienst Mietersache ist. Wie auch die Reinigung der Treppen und des Hausflures etc.

ABER: Bisher machte dies immer der Hausmeister (haben keinen mehr) und für den Winter gab es einen Winterdienst. Da es wegen Mangels Hausmeister schon Ärger wegen der Putzerei gab, wollten wir schon selbstständig unsere Aufgänge putzen, was uns mündlich ausdrücklich verboten wurde, weil die Kosten sonst anders berechnet werden müssten (ist in den Hausmeisterkosten enthalten) und bei fünf Häusern nicht alle mitmachen würden.

Also - es steht zwar im Mietvertrag, wurde aber in den letzten fünf Jahren von Vermieterseiten erledigt. Bis jetzt plötzlich...

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